Erneut Zerhusen und HWL vor Gericht

Auseinandersetzung wegen angeblicher Mängel der Hafengrundstücke

Hafenkran
Hafenkran in Bohmte-Leckermühle

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte die Hafen-Wittlager-Land GmbH (HWL) die Öffentlichkeit mit der Nachricht überrascht, sie hätte den bestehenden Hafen in Leckermühle (Firma "Kanalumschlag Bohmte, J. Zerhusen GmbH") gekauft. Vorausgegangen war eine zähe Auseinandersetzung um Subventionen für diesen Standort, in dessen Nachbarschaft die HWL plant, einen Containerhafen zu errichten, wogegen sich die Fa. Zerhusen wehrte und in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 23. September 2014 auch erst einmal Recht bekam.

Worauf die HWL den Konkurrenten aufkaufte und das Thema beendete.

Oder auch nicht.

Denn vor einigen Tagen, am 17. Januar, fand im Osnabrücker Landgericht eine Verhandlung zwischen Carl Wilhelm Zerhusen und Vertretern der HWL statt. Es ging um die Weigerung der HWL, den vollen Kaufpreis in Höhe von 5 Mio. € zu zahlen. Die HWL hat 10% des Preises aufgrund angeblicher Mängel einbehalten. Man streitet sich also um 500.000,- €.

Hauptstreitpunkt ist der ca. 45 Jahre alte Hafenkran, der nach HWL-Angaben in einem desolaten Zustand und nicht mehr einsetzbar sei, und für den sie Kosten in Höhe von 380.000,- € ansetzt. Außerdem macht die HWL 100.000,- € Instandsetzungskosten für die angeblich schadhafte Kaimauer und den Verdacht auf Altlasten geltend.

Carl Wilhelm Zerhusen argumentiert, dass der Kran gar nicht Bestandteil des Kaufvertrages gewesen sei. Weil sich nur eine Schiene des Gleisbettes für den Kran auf seinem ehemaligen Grundstück, die andere Schiene aber auf einer Fläche der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung befände, könne der Kran gar nicht fester Bestandteil seines Grundstücks sein. Da die HWL nicht seinen Hafenbetrieb, sondern nur Grund­stücke und Gebäude gekauft hätte, könne der Kran dann logischerweise auch nicht Bestandteil des Kaufs sein. Ein mangelhafter Kran sei daher kein Grund für eine Minderung des Kaufpreises. Und die angeblich schadhafte Kaimauer gehöre nicht ihm, sondern der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, von der er sie gepachtet hatte.

Da sich die Beteiligten nicht einigen konnten, könne sich das Verfahren laut dem vorsitzenden Richter Wilms noch einige Jahre hinziehen. Die HWL hat eine Rückmeldefrist bis zum 17. März bekommen, die nächste Verhandlung findet am 4. April 2017 um 11:00 Uhr im Osnabrücker Landgericht, Saal 75 statt.

 

Verkauft worden waren vor ca. einem Jahr insgesamt 20.913 m² Gewerbeflächen (Hafenfläche) und 15.930 m² zusätzliche landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf der gegenüberliegenden Kanalseite außerhalb des geplanten Gewerbegebietes. Laut Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses liegen die Richtpreise für Gewerbeflächen in dem Bereich bei 10-15 €/m², bei landwirtschaftlichen Flächen bei 3-6 €. Das ergibt eine Höchstsumme von 409.275,- €. Vereinbart worden war aber eine Summe von 5 Mio. €, also weit mehr als der zehnfache Preis.

Das zeigt deutlich, dass in diesem Fall die Hafengesellschaft Wittlager Land als 100%ige Tochter der öffentlichen Hand bei dem Kauf der Hafenflächen nicht sonderlich verantwortlich mit Steuergeldern der Bürger umgegangen ist und das Geld mit vollen Händen ausgegeben hat.

Was offenkundig irgendwann auch den Verantwortlichen der HWL klar geworden zu sein scheint und zu dem Versuch führte, nachträglich diese Summe zu kürzen. Doch dieser Versuch verschlimmert die Sache eher noch und wirft ein schlechtes Licht auf die HWL. Denn anscheinend hatte die HWL die “Katze im Sack” gekauft, ohne ausreichenden Sachverstand und ohne gründliche Überprüfung der technischen und baulichen Anlagen. Auch eine Überprüfung der rechtlichen Situation scheint nicht vorgenommen worden zu sein, wie die Merkwürdigkeiten mit der Schiene auf fremden Grund und Boden oder der Kaimauer zeigen. Und schließlich erscheint es ziemlich seltsam, den Hafenkran einerseits als „Schrott“ zu bezeichnen, gleichzeitig aber 380.000,- € dafür anzusetzen.

Für uns sind all das deutliche Hinweise darauf, dass der damalige Kauf keine wirtschaflichen oder fachlichen Gründe hat, sondern ein politischer Preis ist, der gezahlt wurde, um damit einen lästigen Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen.

Und wer zahlt letztendlich diesen Preis?

Kommentar schreiben

Kommentare: 0