Abwägung der Einwände

Die Gemeinde Bohmte hat inzwischen eine Abwägung der vorgebrachten Einwände vorgenommen, bei der auf der einen Seite diese Einwände stehen und auf der anderen Seite das "öffentliche" Interesse, den Hafen bauen zu wollen.

 

Dass diese Abwägung nicht immer objektiv erfolgt, liegt in der Natur der Sache, weil die Gemeinde selbst Initiatorin der Planung ist. Das heißt, sie muss bei dieser Abwägung entgegen ihr öffentlich bekundetes Interesse, den Hafen bauen zu wollen, handeln. Objektivität wird dann schwierig. In diesem Fall wird sie noch einmal besonders schwierig, weil die Gemeinde gleichzeitig an der „Hafen-Wittlager-Land-GmbH (HWL)“ zu 37,5% finanziell beteiligt ist, für die der Containerhafen geplant wird. Und ganz besonders schwierig wird es, wenn einer der beiden Geschäftsführer der HWL gleichzeitig Bürgermeister der Gemeinde Bohmte, der andere Leiter der Wirtschaftsförderung beim Landkreis Osnabrück ist.

 

Auf der Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2015 wurde mit einer Gegenstimme der Bebauungsplan Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet" beschlossen.

 

Vor der Beschlussfassung wurde über die Abwägungsvorschläge berichtet, die das beauftragte Planungsbüro Lux aus Oldenburg vorbereitet hatte. Ein großer Teil der Einwände sei nicht relevant, so der Planer, weil sie die Wirtschaftlichkeit des Projekts kritisieren. Das zu beurteilen, sei aber nicht Aufgabe einer Bauleitplanung, es gehe nur um bau(-recht-)liche Dinge.

(Das sehen wir anders.)

 

Der Diskussion unter den Ratsmitgliedern konnte man entnehmen, dass sie über diese Menge an Bürgereinwände gar nicht erfreut waren. Ursprünglich war eine Bearbeitungszeit der Einwände von einem (!) einzigen Tag vorgesehen, was deutlich macht, welchen geringen Stellenwert man Bürgereinwänden zugesteht, inzwischen ist daraus immerhin eine Woche geworden.

 

Die Gemeinde Bohmte hat nun ein Jahr Zeit, ihre Abwägungen den jeweiligen Einwendern zuzuschicken. Es wurde vonseiten des Rates aber versichert, die Unterlagen deutlich früher, "zeitnah" zu versenden. Dieser Passus fehlt allerdings im Sitzungsprotokoll.

 

Der nächste Schritt ist die Prüfung des Vorhabens durch den Landkreis (dessen Objektivität in diesem Fall ähnlich liegt wie die der Gemeinde), sowie eine Veröffentlichung der genehmigten Planung im bereits erwähnten Amtsblatt.

Ab diesem Moment können Betroffene gegen das Vorhaben klagen.

 


Abwägungsvorschläge online

Inzwischen hat die Gemeinde ihre Abwägungsvorschläge auch veröffentlicht, die in der Ratssitzung am 10. Dezember 2015 angenommen wurden. Falls der Link nicht funktioniert, bieten wir sie unten auch als Download an.

 

Wir werden uns intensiv mit diesen Abwägungen auseinandersetzen. Auf dem ersten Blick fällt aber auf, dass anscheinend nur wenige Einwände eine positiven Beachtung erfahren haben, die weit überwiegende Anzahl wurde zurückgewiesen.

Wir werden in naher Zukunft ein Diskussionsforum dazu an dieser Stelle anbieten.

 


Download
Abwägungsvorschläge der Gemeinde für Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet"
Dokument mit vorgebrachten Einwänden, sowie den vom Gemeinderat beschlossenen Abwägungsvorschlägen
BP 99 ABwaegung Buergereinwaende.pdf
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Download
Abwägungsvorschläge der Gemeinde für Einwendungen gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplans
Dokument mit Einwänden gegen den FNP, sowie mit Abwägungsvorschlägen dazu. Sämtliche Vorschläge sind in der Ratssitzung am 10. Dezember 2015 angenommen worden.
13FNP ABwaegung- oeffentliche Auslegung
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