Bauleitverfahren zum Ausbau des Hafens und zum Neubau eines Containerhafens und in Bohmte

Auf den folgenden Seiten betrachten wir das Bauleitverfahren der Gemeinde Bohmte zum Aus- und Neubau des Hafens in Stirpe-Oelingen.

 

Ein sogenanntes "Bauleitverfahren" ist gesetzlich vorgeschrieben, um überhaupt eine Baugenehmigung für den Hafen zu bekommen. Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass Bürger ihre Bedenken zu dieser Planung vorbringen können.

Allerdings haben Bürger dieses Recht nur innerhalb einer kurzen Frist von einem Monat, währenddessen der Bebauungsplan als Entwurf öffentlich ausgelegt wird. Die Gemeinde Bohmte hatte diese Auslegung nicht in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung, sondern im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss beschlossen. Auch hatte sie diesen Beschluss nicht wie zugesichert in den Medien, sondern lediglich im "Amtsblatt" des Landkreises Osnabrück und "im Kasten" der Gemeinde bzw. nach ein paar Tagen auch auf ihrer Homepage veröffentlicht.

 

Trotzdem wurde die Möglichkeit der Bürgereinwände intensiv genutzt, vielleicht auch aufgrund unseres Aufrufes. Es sind ca. 50 Einwendungen von Bürgern bei der Gemeinde gegen die Planung des Containerhafens eingegangen. Damit ist der Containerhafen das strittigste Projekt der Gemeinde überhaupt. Einwände und die inzwischen angenommenen Änderungsvorschläge finden sich hier.

 

Wir stellen auch die Unterlagen der Gemeinde Bohmte vor, also die Entwürfe von der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie des Bebauungsplanes Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet", der im November 2015 auslag und auf den sich die Bürgereinwände beziehen.

 

[Nachtrag im November 2017:

Die Gemeinde Bohmte hat ihre Pläne geändert und einen Teil des Plangebietes neu überplant und einen neuen Bebauungsplan Nr. 109 aufgestellt.]

 

Der nächste Schritt wäre die Genehmigung der Planung durch den Landkreis Osnabrück und die Eintragung ins Amtsblatt des Landkreises. Ab dem Moment der Veröffentlichung ist eine Klage dagegen für diejenigen möglich, die die Abwägung ihrer Einwände als fehlerhaft empfinden.

 

[Die Veröffentlichung ist erfolgt und unsere Klage inzwischen auf den Weg gebracht.]

 

Der übernächste Schritt wäre dann das Planfeststellungsverfahren. Auch in diesem Verfahren gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsrechte von Betroffenen. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.

 

[Nachtrag August 2019:

Das Normenkontrollverfahren gegen den B-Plan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte haben wir inzwischen gewonnen!]