Ende Januar 2016 wurde bekannt, dass die Hafen-Wittlager-Land GmbH (HWL) den Betrieb des bestehenden Hafens „Kanalumschlag Bohmte J. Zerhusen GmbH“ aufgekauft habe. Wie wir weiter unten dargestellt haben, stand die Fa. Zerhusen den HWL-Plänen im Wege, weil sie deren Wunschstandort in Bohmte blockierte.
Die HWL hatte daraufhin einen Umweg eingeschlagen und ihren Hafen einfach als "Containerhafen" definiert. Gleichzeitig hob die Gemeinde Bohmte (deren Bürgermeister gleichzeitig Mitgeschäftsführer der HWL ist) mithilfe eines umstrittenen Hafenentwicklungskonzepts die von den Wasser- und Schifffahrtsbehörden erteilte "strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung Nr. 50/85 zum Umschlag von Containern" des Zerhusen-Hafens auf.
(Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 teilt uns die HWL mit, das Hafenentwicklungskonzept nicht öffentlich zur Verfügung stellen zu können, da es sich um ein "internes Papier" handele. Was wir ausdrücklich kritisieren.
Als kommunales, nicht gewerbliches Konzept ist es natürlich öffentlich und müsste einsehbar sein.)
Mit dieser Strategie wäre zumindest rein formal und rein theoretisch eine Ansiedlung eines zweiten Hafens in Bohmte möglich geworden.
Theoretisch.
Praktisch wäre das Blödsinn gewesen, weil sowohl auf Mittelland- und vor allem auf dem Dortmund-Ems-Kanal die Brückenhöhen für einen wirtschaftlichen Containertransport zu niedrig sind.
Mitten in diesem seltsamen Verfahren ist es den Initiatoren des Bohmter Containerhafens nun gelungen, den Zerhusen-Hafen aufzukaufen, der bislang ihre Pläne blockiert hatte. Was zwar nichts an den Brückenhöhen ändert, aber an der „Container-Umweg-Mogelpackung-Strategie“, die jetzt nicht mehr notwendig ist. Folgerichtig schwenken die Hafen-Initiatoren prompt um und lassen in der Presse verlautbaren, dass sie nun keinen reinen Containerhafen mehr, sondern einen „Güter- [!] und Containerhafen“ planen.
Also alles gut? Keine Mogelpackung mehr – kein Problem mehr?
Leider nein.
Wie wir an anderer Stelle darlegen, geht es bei der HWL-Planung um die Verlagerung des Osnabrücker Hafens, der für moderne und größere Schiffe nicht mehr zu erreichen ist. Es gibt aber am Mittellandkanal genügend Häfen und Umschlagstellen in der Region, die gerne bereit und in der Lage wären, die Verkehre des Osnabrücker Hafens zu übernehmen. Wir haben kein Hafendefizit, im Gegenteil, die Stadt Bramsche hat alleine drei funktionierende Häfen. In Wehrendorf stand beispielsweise die Fa. Max Wagner mitsamt ihrer Umschlagsstelle lange Zeit zum Verkauf, es gibt sogar Leerstände und Umnutzungen, z.B. das ehemalige Glücksklee-Gelände in Bad Essen. Sogar in der "Machbarkeitsstudie 2008" werden 12 regionale Kanalhäfen aufgelistet, und das sind noch nicht alle.
Die Region braucht keinen neuen Hafen!
Die Betreiberin des Osnabrücker Hafens aber. Für sie sieht die Sache ganz anders aus. Wenn es ihr nicht gelingt, einen neuen Hafen zwischen die anderen zu quetschen, ist sie raus aus dem Geschäft. Also muss wieder mal Natur für ein vollkommen überflüssiges Projekt weichen, Gelder und Energie werden aufgewendet und Anwohner vergrätzt, nur um zu den bereits bestehenden Häfen einen weiteren hinzuzufügen.
Bohmte hat schon einen Hafen. Sogar im Ortsteil Stirpe-Oelingen. Und sogar mit der "strom- und schifffahrtspolizeilichen Geneh-migung Nr. 50/85" zum Umschlag von Containern:
Die Firma "Kanalumschlag Bohmte J. Zerhusen GmbH".
Das heißt, die Planungen für den neuen Containerhafen sehen einen neuen Hafenstandort keine 500 Meter von einem bestehenden Hafenstandort vor.
Warum sollen wir einen Hafen neben einen Hafen bauen?
Uns erscheint das aus mehreren Gründen ziemlich unverständlich:
Die Firma Kanalumschlag Bohmte Zerhusen sieht das ähnlich und klagt gegen die Konkurrenz, insbesondere gegen deren öffentliche Förderung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes. In einem ersten Verfahren schloss sich das Verwaltungsgericht Osnabrück zu großen Teilen dieser Ansicht an. In seinem Urteil vom 23.9.2014 bestätigt das Gericht, dass die prognostizierten Umschlagmengen keinen Bedarf für zwei Containerumschlaganlagen am selben Standort erkennen lassen.
(Das Gericht fand außerdem den Umstand, dass einer der Geschäftsführer der HWL gleichzeitig Bürgermeister der Gemeinde Bohmte ist, die über eine Veränderungssperre ins laufende Geschäft der Fa. Zerhusen eingreift, ein wenig seltsam und eine Erwähnung wert.)
Bei der Betrachtung der Förderwürdigkeit kam das Gericht zu dem Schluss, dass das vom Wasser- und Schifffahrtsamt zugrunde gelegte Förderkriterium: „geringster Fördermittelbedarf pro durchschnittliche jährliche Ladeeinheiten“ anscheinend dazu geführt habe, die Zahl der prognostizierten Ladeeinheiten möglichst hoch einzuschätzen. Die HWL hat dabei eine ca. 3,5-mal so hohe Prognose abgegeben, als die Fa. Zerhusen.
Das Gericht beurteilte dieses Vorgehen und die daraus entstandene Förderung als falsch und beauftragte das Wasser- und Schiffahrtsamt, "unter
Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden".
(Siehe dazu auch die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts.)
Zurzeit (Dez. 2015) läuft eine zweite Klage gegen das Wasser- und Schifffahrtsamt, da es sich bislang trotz Aufforderung nicht an die Auffassung des Gerichts gehalten hat.
Das finden wir sehr erstaunlich und fragen uns, wer oder was eine Behörde dazu veranlassen kann, sich entgegen der Rechtsprechung zu verhalten. Falls das Wasser- und Schifffahrtsamt tatsächlich der Auffassung ist, sich richtig verhalten zu haben, wäre der logische Weg doch gewesen, das Urteil anzufechten und in Revision zu gehen. Stattdessen ignoriert es einfach stumpf die Aufforderung des Gerichts und macht weiter wie zuvor.
Was soll das denn??