Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium

Im Juli 2016 hatten wir Besuch von MdB Herbert Behrens (Die Linke), Mitglied im Bundesverkehrsausschuss, der daraufhin eine Anfrage zum Hafenthema  an die Bundesregierung stellte.

Im September 2016 bekam er eine Antwort (S. 28-30 oder hier).

Beziehungsweise, er bekam keine Antwort. Denn ähnlich wie die Antwort aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium ist sie unverständlich, seltsam formuliert und ausweichend.

Auf die Frage, warum die Subventionsentscheidung der Wasser- und Schifffahrtsbehörden an die HWL-GmbH nicht wie vom Osnabrücker Verwaltungsgericht 2014 gefordert korrigiert worden ist, wird geantwortet:

... dass eine Änderung gar nicht nötig gewesen sei.

Wir halten fest: Von einem zuständigen Gericht wurde die Änderung der Subventionsentscheidung eingefordert, die Bundesregierung (Dienstherrin der Wasser- und Schifffahrtsbehörden) erkennt das aber nicht an. Der Bundesregierung ist die Rechtsprechung offenkundig vollkommen egal. Wir wissen nicht, was wir davon halten sollen.

Auf die zweite Frage, welche Wirtschaftlichkeitsprüfung die Bundesregierung vorgenommen habe, auf die sich die Förderwürdigkeit der HWL und das niedersächsische Wirtschaftsministerium stützen, wird geantwortet:

... dass das ein Betriebsgeheimnis der Wasser- und Schifffahrtsbehörden und der Antragssteller sei.

Dass die von der HWL vorgelegte Wirtschaftlichkeitsprognose aufgrund der zu geringen Brückendurchfahrtshöhen offensichtlich nicht funktionieren kann, im Widerspruch zu eigenen Expertengutachten der Bundesregierung steht und von dem Verwaltungsgericht entsprechend kritisiert worden war, wird vom Bundesverkehrsministerium stumpf ignoriert.

Auf die dritte Frage, ob mit der HWL eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen außerhalb der niedersächsischen Kommunalverfassung vorliegt, wird:

... nicht geantwortet.

Stattdessen wird festgestellt, dass eine privatwirtschaftliche Tätigkeit erlaubt sei, wenn sie für ein öffentliches Unternehmen erfolge.

Und auf die letzte Frage, ob die HWL sich verpflichtet habe, an ihrem Standort in Bohmte einen Containerhafen und keinen anderen Hafen-Typ (Massenguthafen) zu errichten, lautet die Antwort:

... dass die Subventionen nur für eine Anlage des Kombinierten Verkehrs gelten, falls mit diesen Mitteln etwas anderes gebaut werden würde, würden sie zurückgefordert.

Diese Antwort klingt erst einmal ziemlich robust, allerdings sind Rückforderungen nur im gesetzlichen Rahmen möglich. Der liegt bei einer Subvention unter 50% bei 10 Jahren, darüber bei 20. Das heißt, nach 10 oder 20 Jahren kann kein Geld nicht mehr zurückgefordert  werden, selbst wenn in diesen Jahren kein einziger Container dort umgeschlagen wurde.

Außerdem war das eigentlich auch nicht die Frage. Aber die hatte die HWL schon an anderer Stelle beantwortet: Nach dem Zerhusen-Kauf ließ sie in der Presse verlautbaren, dass sie nun keinen reinen Containerhafen mehr, sondern einen „Güter- [!] und Containerhafen“  plane.

Fazit:

Die Bundesregierung bzw. das zuständige Verkehrsministerium scheint sich nicht ansatzweise darum zu kümmern, ob es in Bohmte einen Containerhafen fördert, der wirtschaftlich nicht zu betreiben ist. Es kümmert sich weder um Gerichtsurteile noch um kritische Anfragen.

So etwas nennt man wohl "Machtpolitik".

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