Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Bohmte zur teilweisen Neuüberplanung des Hafens

Am 9. November 2017 hatte die Bohmter Gemeindeverwaltung zu einer Informationsveranstaltung geladen, um der Öffentlichkeit den neuen Bebauungsplan Nr. 109 vorzustellen, der den erst vor zwei Jahren aufgestellten Plan Nr. 99 teilweise ersetzen soll.

Neu überplant wird der westliche Hafenbereich zwischen B51, Donaustraße und Mittellandkanal. Dort soll ein Futtermittel- und Schüttguthafen entstehen. Nicht überplant wird das Gebiet für den geplanten Containerhafen, also die Flächen östlich der Donaustr. bzw. des Wendebeckens. Dort soll weiterhin der Bebauungsplan Nr. 99 gelten.

Vorgestellt wurden die Pläne von Matthias Lux vom Planungsbüro Lux-Planung aus Oldenburg, sowie vom Bohmter Bürgermeister und gleichzeitigem HWL-Mitgeschäftsführer Klaus Goedejohann.

Vor allem der Bürgermeister gab sich alle Mühe, die positiven Seiten des Projekts hervorzuheben. So wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass es zwar früher, als die Firma Zerhusen noch den Hafen betrieben hatte, starke Staub- und Lärmbelastungen gegeben habe, die Zukunft aber hochmodern, sauber und leise werden würde.

Unter halbwegs realistischer Betrachtung ist aber eher mit größeren als mit geringeren Belastungen zu rechnen, weil der Hafen größer wird und neue Gewerbeflächen hinzu kommen, dort also mehr potenziell belastende Aktionen stattfinden können.

Der neue Bebauungsplan umfasst eine Fläche von – geschätzt – 18 Hektar. Der alte Hafen hatte eine Größe von ca. 2 Hektar, der neue soll ca. 3,5 Hektar einnehmen, auf den verbleibenden 14,5 Hektar sollen Gewerbegebiete, Wegeflächen und ein Regenrückhaltebecken entstehen. Auf den Hafenflächen sollen 44 Meter hohe Gebäude errichtet werden dürfen – das ist ca. 10 Meter höher als das höchste Bauwerk, das zurzeit dort steht. Auf den übrigen Gewerbeflächen dürfen sie ca. 15-20 Meter hoch werden und überall ist eine „abweichende“ Bauweise über 50 Metern Länge hinaus erlaubt. Das bedeutet, dass allein von der Größe des Projekts her gesehen ein ungefähr zehnfach größeres Belastungspotenzial gegenüber dem alten Hafen herrschen wird.

Und dieses Potenzial soll auch ausgenutzt werden, wie Herr Lux sagte: „Im Hafen soll auch Krach gemacht werden dürfen“. Weil die Lärmkontingente pro Fläche wie beim alten Hafen bestehen bleiben (70 dB pro m² tagsüber, 55 nachts auf den Hafenflächen – auf den Gewerbeflächen: 65 - 45), die Flächen aber erheblich größer werden, wird auch die Lärmmenge steigen. Zwar nicht linear, aber erheblich.

Das wurde in der Veranstaltung aber nicht gesagt. Hätte der Bürgermeister seine Behauptung, die Zukunft würde geringere Belastungen als früher bringen, tatsächlich ernst gemeint, hätten die Lärmkontingente pro Fläche reduziert werden müssen, um bei größerer Fläche keine größere Lärmmenge entstehen zu lassen.

Weiter hieß es, Beginn der Baumaßnahmen am Hafen solle im kommenden Jahr sein. Die Auswahl des zukünftigen Hafenbetreibers sei bereits in einer sehr konkreten Phase, Namen wurden aber nicht genannt. Der Hafen bliebe in öffentlicher Hand, die Gewerbeflächen sollen hingegen vermarktet werden. Auch sei die Gemeinde für die Herstellung eine Ampelanlage an der Einmündung Hafenstr. / B51 verantwortlich.

Bei den anschließenden Bürgerfragen wurde u.a ein neues Wohngebiet angesprochen, das nordwestlich des Hafens im Anschluss an die Stirper Siedlung geplant ist. Dieses Wohngebiet läge direkt in der Hauptwindrichtung und würde durch die Hafenausbaupläne beeinträchtigt. Beide Planungen würden sich widersprechen. Bürgermeister Goedejohann konnte da keinen Konflikt erkennen.

Er wurde auch nach Zusammenhängen mit der Verlegung der B65 gefragt, weil die Hafenstraße im Plangebiet nördlich verschwenkt werden soll und diese Verschwenkung genau der Meldelinie II des Bundesverkehrswegeplans 2030 entspreche. Ein Zusammenhang wurde ausführlich bestritten.

Gefragt wurde ebenfalls nach den Kosten für das Projekt, und ob es nicht ein erhebliches finanzielles Risiko für die Gemeinde darstellte. Bürgermeister Goedejohann schloss ein Risiko aus. Und selbst wenn, sei es Aufgabe der Kommunen, gute Bedingungen für Unternehmen zu schaffen, damit diese sich ansiedeln und Arbeitsplätze schaffen würden.

Ein Thema, das zwar nicht den neuen Bebauungsplan betrifft, sondern den alten, wurde trotzdem angesprochen: Warum die Gemeinde an der Containerhafenplanung festhalte, obwohl doch die Brückendurchfahrtshöhen dafür zu niedrig seien. Die Antwort war interessant.

In Richtung Westen sei in der Tat nur ein einlagiger Containertransport möglich. Aber in Richtung Osten könne man immerhin zweilagig fahren. Das sei für die Schifffahrt zwar immer noch nicht besonders attraktiv, aber man müsse in „Transportketten“ denken. Und da wäre es denkbar, unterwegs Container zu- und abzuladen und auf der Elbe dreilagig nach Hamburg zu fahren.

Interessant ist daran zweierlei: Erstens verabschiedet sich der Bürgermeister heimlich, still und leise von Fahrten in Richtung Westen von/ zu den Häfen an der holländisch-belgischen Nordseeküste, ein Zielgebiet, das bislang noch neben Hamburg als „Hauptdestination“ des geplanten Containerhafens galt und eines der Hauptargumente für den Bau des Containerhafens war. 

Zweitens kann auch die Vokabel „Transportkette“ nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf dem Mittellandkanal nur zweilagige Containertransporte möglich sind. Es ist eine Binsenweisheit, aber eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.  Wenn also ein Schiff zwischen Hamburg und Magdeburg auf der Elbe dreilagig beladen fahren kann, warum um Gottes Willen soll es dann die nur zweilagig befahrbare und damit nicht kostendeckende Strecke von Magdeburg nach Bohmte fahren? Eine Strecke, die ca. anderthalb mal so weit ist, noch dazu mit der Auflage, unterwegs weitere Container ab-, auf- und zwischenzuladen, was den Aufwand nochmals vergrößert?

Insgesamt blieb der Eindruck, dass der Öffentlichkeit mit fadenscheinigen Behauptungen ein Projekt schmackhaft gemacht werden sollte, von dem erhebliche Belastungen für die Bevölkerung ausgehen und das für die öffentlichen Kassen undefinierte Kostenrisiken birgt.

Es wurde noch darauf hingewiesen, dass Einwände und Kritik, die noch bis zum 24. November eingebracht werden, in dem Bauleitverfahren berücksichtigt werden.

Eine weitere Einspruchsmöglichkeit besteht aber auch während der 4-wöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne, die „ortsüblich“ angekündigt werden muss. Wir werden informieren.

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Kommentare: 1
  • #1

    Konfetto (Dienstag, 14 November 2017 18:07)

    und was heißt das jetzt? will die buergerinitiative dagegen klagen? die klage gegen den containerhafen scheint ja als wirkungsvoll eingeschaetzt zu werden warum sonst haetten die diesen versuch gemacht mit einem zweiten bebauungsplan den ersten auszuhebeln. wenn ihr gewonnen haettet haetten die den ganzen plan ueberarbeiten muessen jetzt nur den halben.
    gruesse