Die NOZ berichtete ausführlich, dass der niedersächsische Wirtschaftsminister Althusmann (CDU) am 1.10.2018 einen Förderbescheid an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Hafen-Wittlager-Land GmbH (HWL-GmbH), Landrat Lübbersmann (ebenfalls CDU) übergab. Das Land Niedersachsen fördere demnach den Ausbau des Hafens in Bohmte mit einem Zuschuss in Höhe von 5,378 Mio. Euro. Der Zuschuss sei für den Ausbau des alten Zerhusen-Hafens geplant, der von der HWL-GmbH Ende 2015 / Anfang 2016 für 5,2 Mio. € aufgekauft und dann stillgelegt worden war. Die Gemeinde Bohmte hat dafür extra den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ aufgestellt. Laut NOZ-Artikel solle es „voraussichtlich Anfang 2019 losgehen“.
Vor dem Hintergrund, dass zum Förderzeitpunkt der B-Plan Nr. 109 noch gar nicht in Kraft getreten war und der derzeit gültige Plan Nr. 99 (Containerhafen) vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beklagt wird, ist das ein interessanter Vorgang: Das Land Niedersachsen will Fakten schaffen. Es macht Druck, dass der neuer Plan steht, wenn der alte hinfällig werden würde.
Der Landkreis Osnabrück hat die Botschaft vernommen und inzwischen den Bebauungsplan Nr. 109, sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im aktuellen Amtsblatt Nr. 20 vom 30. Oktober 2018 veröffentlicht. Somit gilt die Ein-Jahres-Frist, innerhalb der dieser Plan angefochten werden kann. Wenn also nicht innerhalb dieser Frist eine Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht wird, kann auch in Zukunft dagegen nicht mehr geklagt werden. Wenn, dann also nur bis zum 29. Oktober 2019!
Der B-Plan Nr. 109 bezieht sich auf den ehemaligen Zerhusen-Hafen, dessen Nutzung erweitert und vergrößert werden soll. Es sollen dort 44 Meter hohe Gebäude errichtet, die Hafenstraße verlegt, eine lärmintensivere Nutzung als bislang ermöglicht und weitere Flächen zur gewerblichen Nutzung hinzugefügt werden. Dazu hat die HWL-GmbH im großen Umfang landwirtschaftliche Flächen aufgekauft. In dem Hafen sollen in erster Linie Agrarprodukte umgeschlagen werden.
Die IG Oelinger Hafen kritisiert den Bebauungsplan. Das Ziel, dort einen Agrarhafen zu etablieren, wäre viel einfacher zu erreichen gewesen, wenn man den dort bestehenden Agrarhafen nicht aufgekauft und nicht stillgelegt hätte. Die 5,4 Mio. €, mit denen das Land Niedersachsen den Hafen fördern will, decken gerade mal den Kaufpreis, den die HWL-GmbH für den Hafen bezahlt hat. Das heißt: Ohne die Aktion der HWL-GmbH wären Land und Kreis jetzt 5 Mio. € reicher und Bohmte könnte sich mit einem funktionierenden Agrarhafen schmücken. Mit dem Kauf durch die HWL-GmbH ist der Steuerzahler 5 Mio. ärmer und der Hafen, der seit über zwei Jahren brach liegt, muss mühsam reaktiviert werden.
Wenn denn ein Agrarhafen überhaupt Ziel dieser seltsamen Aktion ist. Denn wirklich einleuchtend ist das alles nicht. Zumal die HWL-GmbH weder die Lizenz zum Futtermittelhandel noch den Kundenstamm des Zerhusen-Hafens übernommen hat. Auch hat sie nach dem Kauf in einer Umfrage vom August 2016, als sie mögliche Nutzer für diesen aufgekauften Agrarhafen suchte, nicht nach Agrarprodukten gefragt, sondern sämtliche Nutzungsmöglichkeiten offen gehalten, also auch einen Verlust des Agrarhandels an dem Standort in Kauf genommen. Und nicht zuletzt beruft sie sich bei der Standortsuche auf eine Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Osnabrück AG (2008), in der eine Sicherung oder gar Förderung des Agrarhandels mit keinem einzigen Wort erwähnt wird, und legt dann aufgrund dieser Studie ausgerechnet den zentralen Agrarhafen der Region still.
Wie sinnvoll ist das denn, wenn man einen Agrarhafen plant?
Auch aus anderen Gründen sehen wir den Bebauungsplan kritisch. 44 Meter hohe Gebäude werden weithin sichtbar sein und den Charakter der Region nachhaltig verändern. Die Lärmprognose halten wir für mangelhaft, denn die Lärmmengen überschreiten die erlaubten Maximalwerte, weil z.B. keine Lärmvorbelastungen einberechnet wurden. Und nicht zuletzt gibt es bereits genügend Verladekapazitäten in der Region. Die Machbarkeitsstudie 2008 der Stadtwerke Osnabrück AG listet allein 12 Häfen oder Verladestationen im 50-Km-Umkreis auf. Teilweise mit deutlich besserer Anbindung an die Bundesautobahn. Hinzu kommen Leerstände und Umnutzungen.
Die Notwendigkeit der Planung, wie sie im B-Plan Nr. 109 behauptet wird, ist überhaupt nicht gegeben.
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Willi (Donnerstag, 15 November 2018 09:29)
es gibt zwei Möglichlichkeiten, entweder die wollen einen Agrarhafen, aber einen unter ihrer Kontrolle, da hätte der alte Hafen gestört. Oder die wollen kein Agrarhafen, da hätte der alte Hafen auch gestört.
Ich weiß nicht was schlimmer ist.
Thomas (Montag, 24 Dezember 2018 18:10)
Will die Bürgerinitiative etwa dagegen klagen? Ihr seid doch gegen alles! Ohne Hafen gehen in Bohmte die Kindergärten aus!