Böse Sache, diese Brücken

Faltblatt der WSV zur Unfallgefahr bei niedrigen Brücken

Wir von der Bürgerinitiative IG Oelinger Hafen wundern uns schon lange nicht mehr über widersprüchliche Entscheidungen von Behörden.

Zum Beispiel die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). 

Einerseits fördert sie den Bau eines Containerhafens in Bohmte mit 6,4 Mio. €, gleichzeitig warnt sie in einem Extra-Faltblatt:

"Im dicht besiedelten Ruhrgebiet kreuzt eine Vielzahl von Straßen- und Eisenbahnbrücken die Kanäle. Allein auf dem 45 km langen Rhein-Herne-Kanal gibt es davon fast 100 Bauwerke. Diese Brücken erreichen
überwiegend eine nach heutigem Ausbauzustand vorgegebene Durchfahrtshöhe von 5,25 m. Sie erlauben zwar den zweilagigen Container-Verkehr, aber ihren Steuerstand müssen große Schiffe dennoch rechtzeitig einfahren. Annähernd 80 Brücken über die Kanäle im Ruhrgebiet und auf der Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals weisen eine Durchfahrtshöhe von weniger als 5,25 m auf".

5,25 Meter sind also die Mindesthöhe für zweilagige Containertransporte in der Binnenschifffahrt. Und zweilagige Containertransporte sind die Mindestgröße für wirtschaftliche Transporte.

Die logische Konsequenz: Containertransporte funktionieren auf den Strecken nicht.

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Die verkannte Gefahr - Brückenanfahrungen im westdeutschen Kanalgebiet
Faltblatt der WSV zur Unfallvermeidung an niedrigen Brücken
Brueckenanfahrungen_WSD_West_Internet.pd
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