"Entscheidungshilfe" bei der Vergabe von Subventionen nicht berücksichtigt

Bundesbehörde hält sich nicht an eigene Vorgaben

Eher zufällig sind wir auf das "Entwicklungskonzept KV 2025" des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2012 gestoßen. Das Konzept soll "Entscheidungshilfe für die Bewilligungsbehörden" bei Fördermaßnahmen des kombinierten Verkehrs (KV) sein, müsste also auch in unserem Fall, in dem die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes das Bohmter Containerhafen-Projekt mit 6.465.616,35 € nach der KV-Richtlinie fördert, zur Entscheidung herangezogen worden sein.

In dem KV-Konzept 2025 werden "Standorträume" definiert, deren zukünftige Umschlagkapazitäten für das Jahr 2015 prognostiziert, "Produktionssysteme" beschrieben (also verschiedene konkrete technische Umsetzungen von Containertransporten) und daraus Prioritäten für weitere KV-Umschlaganlagen abgeleitet.

Für den Binnenwasser-Straße-Umschlag sieht das Konzept  Erweiterungspotenzial im Bereich der Rheinschiene, innerhalb der Seehäfen und als Hiterland-Hub - also zentrale Umverteilungsstationen der Seehäfen. In Norddeutschland wird hingegen nur geringes Potenzial gesehen. Das liegt u.a. an den relativ geringen Auslastungsmöglichkeiten der Binnenschiffe im norddeutschen Wasserstraßensystem. Diese Auslastung wird in einer Grafik "Kapazität der Containerschiffe im norddeutschen Binnenwasserstraßennetz" gesondert dargestellt.

Darstellung der Ladekapazitäten von Containerbinnenschiffen in Norddeutschland
Kapazität der Containerschiffe im norddeutschen Binnenwasserstraßennetz

Das Interessante an dieser Grafik ist: Die schlimmsten Engpässe (Dortmund-Ems-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal, Rhein-Herne-Kanal) werden gar nicht dargestellt. Die Darstellung endet ein wenig kryptisch am "Nassen Dreieck" (Einmündung Mittellandkanal in den DEK bei Bergeshövede) mit einem nicht an das Kanalsystem angebundenen Pfeil in Richtung "Westhäfen".

Letztlich ist diese Grafik sehr aufschlussreich, denn sie beschreibt eine Tatsache, die für die Autoren anscheinend so selbstverständlich war, dass sie in dem Text gar nicht gesondert auftaucht: Es gibt keine sinnvolle Verbindung zwischen den beiden Systemen Nord- und Westhäfen. Container aus Hamburg, Bremerhaven, Cuxhafen können auf den in der Grafik dargestellten Wasserstraßen über Berlin oder Dresden nach Osteuropa transportiert werden (Elbe, Oder). Ein wirtschaftlicher Transport nach Süddeutschland und/ oder Westeuropa findet hingegen nicht statt. Das deckt sich mit der PLANCO-Untersuchung "zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenhäfen" aus dem Jahr 2013, die ebenfalls einen sinnvollen Querverkehr zwischen West- und Nordhäfen als nicht möglich ansieht.

 

Da bei der Förderung des Bohmter Containerhafen-Projekts auch Verkehre zu den Westhäfen einbezogen wurden, scheint sich die WSV nicht an die eigene Entscheidungshilfe gehalten zu haben.

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Kommentare: 1
  • #1

    Heinrich (Sonntag, 10 Februar 2019 16:24)

    Kann ma dagegen nicht klagen?