Nicht so schön bunt - aber halbwegs realistisch

Visualisierung des Bohmter Hafenprojekts

perspektivische Ansicht des geplanten Hafens in Bohmte
Visualisierung der Bebauungspläne Nr. 99 und 109 (Grundlage Google-Maps, eigene Bearbeitung)

Nachdem wir die Visualisierung des Hafenprojekts durch die Firma "grbv Ingenieure im Bauwesen" kritisiert hatten, sind wir gebeten worden, doch bitte eine eigene - in unseren Augen: realistischere - Darstellung zu machen. Genau das haben wir hier versucht.

Zur Größenordnung:

Die fünf kleinen Kästen in dem Bild sollen TEU-Container darstellen. Ein TEU hat die Maße:

6,058 x 2,438 x 2,591 Meter, hier mit 6 x 2,5 x 2,5 Meter dargestellt.

Zur Orientierung: Die Hafenstraße (gelb) hat eine Breite von 11,0 Metern.

Grundlagen unserer Visualisierung sind ein Ausschnitt aus Google-Maps und die beiden B-Pläne Nr. 99 und 109. Beides übereinander gelegt sieht ungefähr so aus:

perspektivische Darstellung der Hafen-Bebauungspläne
Visualisierung der B-Pläne (Grundlage Google-Maps, eigene Bearbeitung)

Die B-Pläne teilen das Gebiet in verschiedene Teilflächen auf, in denen unterschiedliche Bau- und Betriebsbedingungen herrschen. So werden z.B. Gebäudehohen, Größe der bebaubaren Fläche oder die spätere Lärmmenge, die davon ausgehen darf, festgelegt.

Teilflächenbezeichnungen des Hafenprojekts
Darstellung der Teilflächen der B-Pläne 99 und 109 (Grundlage Google-Maps, eigene Bearbeitung)

B-Plan Nr. 99

SO-Containerhafen

Im "Sondergebiet" Containerhafen dürfen 15 Meter hohe Gebäude gebaut werden, der geplante Portalkran darf allerdings höher sein. Da der Kran als einziges Bauwerk auf der Teilfläche geplant ist, gibt es eigentlich keine realistische Höhenbegrenzung.

Es ist eine "abweichende" Bebauung möglich, das heißt, es sind Gebäudeabmessungen von über 50 Metern zulässig. Es dürfen 80, bei wasserdurchlässiger Ausführung auch 90% der Fläche bebaut oder versiegelt werden (Grundflächenzahl).

Es dürfen bis zu 61, in einigen Bereichen sogar 73 Db/A tagsüber und 46 / 58 Db/A nachts emittiert werden.

GIE

Die beiden westlich an den Containerhafen angrenzenden Flächen sind eingeschränkte Industriegebiete. Die Einschränkung gilt für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Anlagen, sowie für den  Einzelhandel (alles nicht erlaubt). Zudem sind Betriebsleiter- oder Bereitschaftsdienstwohnungen untersagt.

Es sind Gebäudehöhen von 15 Metern und eine "abweichende" Bebauung (mehr als 50 Meter Gebäudelängen) zugelassen. Es dürfen 80-90% der Fläche bebaut werden.

Es dürfen tagsüber 63 Db/A, nachts 48 Db/A emittiert werden.

GEE

Nördlich an den Containerhafen grenzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet an. Die Einschränkung bezieht sich auf das Verbot von Anlagen des Einzelhandels und Vergnügungsstätten. Betriebsleiterwohnuungen sind erlaubt. Es dürfen nur Betriebe angesiedelt werden, "die das Wohnen nicht stören".

Es sind 12 Meter hohe Gebäude in "abweichender" Bauweise zulässig, 80-90% der Fläche dürfen bebaut werden.

Tagsüber sind 60 Db/A, nachts 45 Db/A erlaubt.

MI

Nordöstlich an den Containerhafen grenzt ein "Mischgebiet". Dort  sind sowohl Wohngebäude als auch Gewerbe-, Geschäfts- und Bürogebäude zulässig. Der gewerbliche Anteil muss dabei mindestens 50% der geplanten Wohnfläche betragen. Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Es ist ein Vollgeschoss erlaubt, es gilt eine Grundflächenzahl von 0,4 bei offener Bauweise. Eine Höhenbegrenzung ist lediglich durch die Geschossbegrenzung (1 Vollgeschoss) vorgegeben.

Es gelten die Lärmhöchstwerte wie im Außenbereich: tagsüber 60 Db/A, nachts 45 Db/A.

 

B-Plan Nr. 109

SO 1 und 2

In den beiden "Sondergebieten" Hafen 1 und 2 ist eine 44 Meter hohe (!) Bebauung auf 80-90% der Flächen möglich (in der zeichnerischen Darstellung des B-Plans ist eine Grundflächenzahl von 0,7 eingetragen, im dazugehörigen Erläuterungsbericht sind dagegen 0,8, bei wasserdurchlässiger Ausführung auch 0,9 angegeben). Antennenanlagen dürfen 115 Meter hoch sein. Es ist eine "abweichende" Bebauung möglich, das heißt, es sind Gebäudeabmessungen von über 50 Metern zulässig.

Vergnügungsstätten, Einzelhandel und Betriebsleiterwohnungen sind untersagt.

Tagsüber sind maximal 68 / 70 Db/A, nachts 53 / 55 Db/A erlaubt.

GE 1 und 2

Östlich an die Hafen-Sondergebiete grenzt das Gewerbegebiet 1, nördlich das Gewerbegebiet 2 an. Die Ansiedlung von Einzelhandel, Betriebsleiterwohnungen und Vergnügungsstätten ist nicht erlaubt. Im GE 1 ist eine "abweichende" Bebauung mit 15 Metern Höhe auf 80-90% der Fläche möglich, in GE 2 sind 19 Meter Höhe erlaubt.

Tagsüber sind auf beiden Flächen 65 Db/A, nachts 50 Db/A erlaubt.

GEE 1 und 2

Für die beiden Gewerbegebiete GEE 1 und 2 gilt die Einschränkung, dass nur Betriebe zugelassen sind, "die das Wohnen nicht stören". Betriebsleiterwohnungen sind erlaubt, Einzelhandel und Vergnügungsstätten nicht.

Im GEE 1 ist eine "abweichende" Bebauung mit 14 Meter, im GEE 2 sind 12 Meter hohe Bauten auf 80-90% der Fläche erlaubt.

Es sind tagsüber 60 Db/A, nachts 45 Db/A erlaubt.

 

unsere Visualisierung

Mit unserer Visualisierung haben wir versucht, diese Daten halbwegs realistisch in ein perspektivisches Bild zu übertragen, also eine nach den Bebauungsplänen erlaubte Bebauung einzuzeichnen. Wir haben dabei die Grenzwerte nicht voll ausgeschöpft, Bebauungen von 90% wird es voraussichtlich nicht geben, Versiegelungen in der Größenordnung aber schon.

Nicht dargestellt haben wir mögliche Halden- oder Lagerflächen, obwohl auch die einen großen Teil der späteren Nutzung ausmachen können.

Die Flächen des Containerhafens haben wir weitgehend leer gelassen, weil ein lebhafter Container-Betrieb dort aufgrund der zu niedrigen Brücken nicht wahrscheinlich ist. Es wird dort wohl eine großflächig versiegelte Fläche ohne Nutzung entstehen.

 

Anmerkungen und Kommentare sind sehr willkommen.

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