Hafen-Bebauungsplan - dritter Versuch

Gemeinde Bohmte will schon wieder einen neuen Bebauungsplan aufstellen

Am Mittwoch, den 30.6.2021 um 17:00 Uhr findet eine Bauausschusssitzung in Bohmte statt. Die Sitzung ist öffentlich, und zwar als Präsens- und Videoveranstaltung (Zoom). Wer persönlich vor Ort oder per Video teilnehmen will, muss sich telefonisch unter 05471 80820 oder per Mail unter rathaus@bohmte.de anmelden und bekommt entweder die Erlaubnis zur Teilnahme oder die Zugangsdaten für den Videozugang zugemailt.

identische Geltungsbereiche der B-Pläne 109 und 116
identische Geltungsbereiche der B-Pläne 109 und 116

TOP 12 der Tagesordnung lautet: "Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 116 "Hafen- und Industriegebiet - Kombinierter Massengut- und Containerhafen"".

Allerdings gilt für genau diese Fläche bereits der B-Plan Nr. 109. Die Projektion  links zeigt, dass die Geltungsbereiche der beiden Pläne identisch sind.

Der Plan Nr. 109 soll also ersetzt werden. Dabei war der schon Ersatz für den B-Plan Nr. 99, den wir vor Gericht erfolgreich angefochten hatten. Wir sind also nun bei Versuch Nr. 3 angelangt.

Das ist jetzt interessant.

Die Ratsentscheidung vom März 2021, nun auch Container auf dem Gelände des B-Plans Nr. 109 umzuschlagen, hat offenkundig unsere Position so gestärkt, dass die Gemeinde befürchtet vor Gericht erneut zu verlieren. Sie sucht einen Ausweg aus dem Dilemma, indem sie einen neuen B-Plan aufstellt.

Das ist aber auch ein bisschen ärgerlich.

Denn weder die HWL-GmbH noch die Gemeindeverwaltung haben uns in die Entscheidung einbezogen. Wir wussten gar nicht, dass es einen neuen B-Plan geben soll, wir kennen die geplanten Veränderungen nicht, haben keinerlei Informationen bekommen.

Nichts. Nada. Null. Keine Kommunikation, keine Verhandlung, sattdessen wieder so ein unseliger Durchmarsch-Versuch.

Vor dem Hintergrund ausufernder Planungskosten scheint die Gemeinde Bohmte nur unwillig bereit gewesen zu sein, diesen Schritt der Aufstellung eines neuen B-Plans zu gehen: "Antragssteller für diese Neuaufstellung eines Bebauungsplanes ist die Hafen Wittlager Land GmbH. Diese hat den Wunsch bereits signalisiert und sichert in einem Schreiben an die Gemeinde Bohmte die Kostenübernahme für das nun anzustoßende Verfahren zu."

Die Verantwortung für die erneute Planaufstellung liegt also bei der HWL-GmbH. Und die hatte ganz konkret den Auftrag, sich mit uns abzustimmen.

Den hat sie ganz stumpf ignoriert!

Doch selbst wenn es diesen Auftrag nicht gegeben hätte, was ist so schlimm daran, sich mit den Betroffenen an einen Tisch zu setzen und über die Pläne zu sprechen?

Wir sehen uns in unserer Forderung nach einem Runden Tisch bestätigt, wo mit allen Betroffenen und Beteiligten unter neutraler (!) Leitung über das Bohmter Hafenprojekt diskutiert wird.

Und zwar bevor Fakten geschaffen wurden!

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Begründung für die Aufstellung des B-Plans Nr 116
Vorlage für die Bauausschusssitzung der Gemeinde Bohmte am 30.6.2021
Bauausschuss30Juni2021BegruendungAufstel
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