Einspruchsfrist für neuen Bebauungsplan läuft

Wie wir bereits mitgeteilt hatten, hat die Gemeinde Bohmte einen neuen Bebaungsplan für das Hafengelände aufgestellt (Nr. 109 "Hafen- und Industriegebiet - Futtermittel- und Schüttguthafen"), nachdem wir gegen den bislang gültigen (Nr.99) eine Normenkontrollklage eingereicht hatten. Die Klage läuft.

Man könnte nun auf die Idee kommen, die neue Planung als einen interessanten Winkelzug zu bewerten, um unsere Klage zumindest teilweise auszuhebeln.

Nutzt aber nichts.

Nutzen können uns in diesem Fall lediglich unsere Einspruchsrechte. Und die sind befristet. Wir Bürger dürfen nur bis zum Ende der Auslegung ihre Bedenken und Einsprüche formulieren.

Und die endet am 5. Februar 2018. Bis dahin liegen sowohl der neue Bebauungsplan als auch der dazu notwendige neue Flächennuzungsplan (21. Änderung) im Bohmter Rathaus zur Ansicht aus. Öffnungszeiten: montags - freitags 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr.

Die Pläne sind auch auf der Internetseite der Gemeinde unter "Planen und Bauen -> Bauleitverfahren" zu sehen.

Bedenken dürfen alle äußern, die sich in irgendeiner Art und Weise von der Planung betroffen fühlen. Es ist nicht notwendig, in der Planungsfläche Grundbesitz zu haben. Auch können Bedenken für z.B. Natur, Umwelt, Tourismus, Wirtschaft oder andere Aspekte formuliert werden, nicht nur für eigene Interessen.

Anregungen und Hilfe können die Einsprüche geben, die wir gegen den damaligen Bebauungsplan Nr. 99 formuliert hatten.

Alle Einwände müssen im weiteren Bauleitverfahren berücksichtigt und abgewogen werden. Leider zeigt die Erfahrung, dass diese Abwägung in den allermeisten Fällen zugunsten der Planung und zulasten der Einwände erfolgt. Doch kann man immerhin diese Abägung vor Gericht überprüfen lassen (Normenkontrollklage), was wir ja im Fall des B-Plans Nr. 99 auch tun. Die Gerichte neigen sich hier eher den Bedenken zu, wenn auch manchmal seltsam salomonisch.

Voraussetzung ist aber, Bedenken überhaupt formuliert zu haben. Ohne Einwand ist keine Klage möglich.

Daher: Bis zum 5. Februar Bedenken gegen den Bebauungsplan einwenden!

Gerne helfen wir auch bei Fragen.