Land Niedersachsen fördert Hafenausbau mit 5,378 Millionen

Die NOZ berichtet heute von einer öffentlichwirksamen Übergabe eines Förderbescheids durch den niedersächsischen Wirtschaftsminister Althusmann (CDU) an den Aufsichtsratsvorsitzenden der HWL-GmbH, Landrat Lübbersmann (CDU). Das Land Niedersachsen fördere demnach den Ausbau des Hafens in Bohmte mit einem Zuschuss in Höhe von 5,378 Millionen Euro. Der Zuschuss sei für den Ausbau des alten Zerhusen-Hafens geplant, der von der HWL-GmbH Ende 2015 / Anfang 2016 aufgekauft und dann stillgelegt worden war. Die Gemeinde Bohmte hat extra dafür einen neuen Bebauungsplan (Nr. 109) aufgestellt.

In dem Zeitungsartikel wird der Wirtschaftsminister damit zitiert, dass vorwiegend wirtschaftliche Gründe für das Projekt sprechen würden und er betont die „genaue Prüfung“ der Förderung.

Damit reagiert er zwar nicht offen aber immerhin zwischen den Zeilen auf unsere Kritik, denn wir hatten heftig kritisiert, dass der Hafenausbau als „Paradebeispiel für den Klimaschutz“ bezeichnet wurde und aus dem „Programm zur Stärkung CO2-armer Verkehrsträger“ gefördert werden soll, obwohl zu erwarten ist, dass dadurch Transporte, die bislang noch per Bahn erfolgen, in Zukunft per LKW stattfinden werden. Wir haben das als eine „komplette Missachtung der Förderintention“ kritisiert.

Leider geht der Zeitungsartikel darauf nicht ein. Und leider wird auch nicht berichtet, aus welchem Programm diese 5,4-Mio-Förderung denn nun tatsächlich erfolgt. Es wird ebenfalls nicht berichtet, dass der B-Plan Nr. 109 lediglich im Entwurf besteht und die interne Kontrolle des Landkreises noch nicht überstanden hat, bislang ist er nicht im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden. Erst mit der Veröffentlichung wird die Ein-Jahres-Frist für betroffene Bürger beginnen, gegen den B-Plan Nr. 109  klagen zu können. Da gegen den Vorgängerplan Nr. 99 bereits eine Normenkontrollklage läuft, ist offen, wie die rechtliche Situation des Nachfolgeplans ist, der ja einen angefochtenen B-Plan neu überplant. Ist er dann automatisch mitangefochten?

Ebenfalls nicht berichtet wird, dass als nächster Schritt ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss, in dem wiederum Einspruchs- und Klagemöglichkeiten für Betroffene bestehen. Und ebenfalls wird nicht erwähnt, dass es eine bislang unbeantwortete Anfrage der Grünen Landtagsfraktion an die niedersächsische Landesregierung gibt.

 

Stattdessen wird berichtet, dass es „Anfang 2019 losgehen“ könne. Was immer das auch heißen mag.

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Sebastian (Montag, 01 Oktober 2018 20:18)

    Die Anfrage wurde mit der Drucksache 18/01663 am 24.09.2018 beantwortet:

    https://www.landtag-niedersachsen.de/rss/drucksachen.xml

  • #2

    Uta (Dienstag, 02 Oktober 2018 09:04)

    ...ich dachte Ihnen geht es um den Containerhafen?! Sie werfen hier die beiden Häfen durcheinander.
    Ein Getreidehafen steht da seit Jahrzehnten.