Wir haben gewonnen!

Rechtsanwalt Henning J. Bahr (vorne) mit Mitgliedern der IG Oelinger Hafen vor dem OVG in Lüneburg
Rechtsanwalt Henning J. Bahr (vorne) mit Mitgliedern der IG Oelinger Hafen vor dem OVG in Lüneburg

Klage gegen Bebauungsplan erfolgreich

In der heutigen Verhandlung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ging es um unsere Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal", den die Gemeinde Bohmte im Dezember 2015 beschlossen hatte.

Eine mündliche Gerichtsverhandlung ist immer eine spannende Sache. Diese auch.

Letztlich kamen die Richter zu dem Urteil, dass der Plan erhebliche Formfehler habe und dass Lärmkontingente auf den geplanten Gewerbeflächen falsch zugeordnet worden sind. Daraus ergeben sich im Endeffekt höhere Lärmmengen, die eine Klageberechtigung zur Folge haben.

Das Gericht hat eine Pressemitteilung herausgegeben.

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