Gemeinde legt KEINE Rechtsmittel ein
Die Gemeinde Bohmte akzeptiert das OVG-Urteil vom 18. Juli 2019 und verzichtet auf eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Damit ist klar, dass der Bebauungsplan Nr. 99 "Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal" der Gemeinde Bohmte unwirksam ist.
Ob damit ebenfalls die Containerhafen-Pläne hinfällig sind, ist noch unklar. Die Gemeinde könnte einen zweiten Anlauf starten und einen neuen Bebauungsplan möglichst ohne Formfehler aufstellen, um dort einen Containerhafen zu installieren.
Die Frage ist aber, ob das sinnvoll ist. Denn der größte Mangel - die fehlende Wirtschaftlichkeit wegen zu niedriger Brücken - würde ja weiterhin bestehen.
Möglich wäre auch, die Containerhafen-Pläne erst einmal auf dem Gebiet des ehemaligen Zerhusen-Hafens zu verwirklichen. Der Hafen hat Bestandsrecht, liegt aber zurzeit still. Allerdings gilt auch da das Brückenproblem. Und wir wissen nicht, welche Pläne die HWL-GmbH mit dem Hafen hat. Laut Bebauungsplan Nr. 109 soll dort ein Agrarhafen wieder etabliert werden.
Mit dem OVG-Urteil hat die Hafengesellschaft auf jeden Fall einen heftigen Dämpfer ihrer Pläne erfahren, was grundsätzliche Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Planungen nach sich ziehen wird.
Wir hoffen sehr, dass diese Diskussionen nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern offen und ehrlich mit allen Beteiligten und Betroffenen geführt werden.
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