IG-Treffen

Bericht über das offene Treffen der IG Oelinger Hafen am 24.9.2019 im Hotel Leckermühle

Die derzeitige Situation zum Bohmter Hafenprojekt sieht folgendermaßen aus:

Der Bebauungsplan Nr. 99 ist vom Niedersächsischen OVG in Lüneburg aus formalen Gründen für ungültig erklärt worden, inhaltlich hat sich das Gericht nicht dazu geäußert. Damit ist auf den Flächen östlich des Wendebeckens der bisherige B-Plan: „Indus­trie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III“ aus dem Jahr 2002 weiterhin gültig, westlich gilt der B-Plan Nr. 109.

B-Plan Nr. 109
perspektivische Darstellung des B-Plans Nr. 109, Quelle: Google-maps
Bebauungspläne "Nr. 109" und "Industrie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III"
Bebauungspläne "Nr. 109" und "Industrie- und Gewerbegebiet Mittellandkanal III"

Die Gemeinde hat auf ein Berufungsverfahren verzichtet, das Urteil ist also rechtskräftig. Sie hat allerdings die Möglichkeit, jederzeit einen neuen B-Plan für das Gebiet möglichst ohne Formfehler aufzustellen. Ob sie das beabsichtigt, ist uns nicht bekannt, die politischen Parteien haben darüber noch keine Entscheidung getroffen.

Der B-Plan wurde von uns aber nicht nur formal, sondern vor allem inhaltlich kritisiert. Denn die Gemeinde plant(e) dort den Bau eines Containerhafens, was wir aus unterschiedlichen Gründen als unwirtschaftlich ansehen. Hauptargument gegen die Planung sind die niedrigen Brückenhöhen. Der Containerhafen wäre dauerhaft von (erheblichen) Subventionen abhängig.

Joachim Solf (Grüne) und Lars Büttner (Linke) machten deutlich, dass sie nicht zuletzt auch aus Haushaltsgründen gegen einen neuen B-Plan sind und plädierten dafür, stattdessen den bestehenden Hafen behutsam zu entwickeln. Wenn tatsächlich Container in Bohmte umgeschlagen werden sollten, könne das dort mit mobilen Geräten geschehen. Das Risiko für einen reinen Containerhafen sei einfach zu groß. Außerdem würden die Hafenpläne mit dem neuen Baugebiet „In der Oelinger Heide“ kollidieren, das ca. 600 - 700 m. in Hauptwindrichtung vom Hafen und ca. 250 m. vom geplanten Gewer­begebiet (B-Plan Nr. 109) entfernt sei. Das von der SPD vorgetragene Argument der Arbeitsplätze würde nicht greifen, da in der Region zurzeit Arbeitskräftemangel herrsche, was jetzt schon auf Kosten des Mittelstandes gehe.

Arnd Sehlmeyer (CDU), Stirper Ortsbürgermeister, meinte, dass der Containerhafen ja keine reine Bohmter Angelegenheit sei, sondern hauptsächlich des Landkreises, man also dessen Votum abwarten solle. Für ihn würde das Projekt nach wie vor Sinn machen, wie Studien belegen würden.

Dagegen wurde in der Diskussion bemängelt, dass keine dieser Studien öffentlich zugänglich, also nachprüfbar sei. Die Münsteraner Studie hingegen sei öffentlich und würde der Bohmter Containerhafenplanung widersprechen.

Anwesende SPD-Mitglieder äußerten sich nicht zu einer SPD-Position zu dem Thema.

Christoph Wonneberger kritisierte den Flächenverbrauch, der mit der Planung verbunden sei. Im Landkreis würden ca. 0,65 Hektar Freifläche pro Tag für Verkehr, Wohn- oder Gewerbeflächen verbraucht. Der Alfsee hat eine Fläche von 210 Hektar, der Flächenverbrauch des Landkreises Osnabrück beträgt über die letzten 10 Jahre betrachtet ca. 240 Hektar pro Jahr. Das macht einen Alfsee pro Jahr oder einen Dümmer in ca. 5 Jahren, bei der aktuell steigenden Tendenz (Häcker Küchen 24 Hektar + 7 Hektar zusätzlich, Baugebiet Stirpe ca. 11 Hektar, etc.) wahrscheinlich sogar erheblich früher.

Die Inanspruchnahme von vorwiegend landwirtschaftlichen Flächen für andere Zwecke habe in den letzten Jahren exponentiell zugenommen, obwohl auf kommunaler, Kreis-, Landes- und Bundesebene eine deutliche Begrenzung des Flächenverbrauchs gefordert werde. Auch im Bohmter Dorfentwicklungsprogramm: Darin heißt es im Kapitel 6.5:

„Ein wesentliches Ziel der Dorfentwicklung in der Dorfregion Bohmte ist es, die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Dazu soll die Versiegelung innerhalb der Orte verringert bzw. überprüft und wenn möglich innerörtliche Flächen begrünt werden. Die Dorfregion Bohmte soll durch Grünachsen geprägt werden, um sowohl die Attraktivität der Ortschaften zu erhöhen als auch einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt und Klimaschutz zu leisten, indem eine CO²-Kompensation aufgebaut wird.“

Aus seiner Sicht dürften das keine Sonntagsreden bleiben, er forderte deshalb konsequente Handlungen ein. Eine naheliegende konsequente Handlung sei, die Planung für ein so unsicheres Projekt wie den Containerhafen abzublasen, für einen unsicheren Agrarhafen sei das ebenfalls zu überlegen.

https://www.ioer-monitor.de/
Flächenverbrauch im Landkreis Osnabrück 2013-2018, Quelle: https://www.ioer-monitor.de/

Die Fördermittel des Bundes für den Container­hafen betragen 6,4 Mio. €. Falls der Hafen nicht gebaut wird, verfallen sie. Falls er gebaut werde, gibt es eine 20-Jahre-Bindung an den Umschlag von Containern. Das heißt, dass in dem Hafen 20 Jahre lang keine anderen Waren als Container umgeschlagen werden dürften, also keine Schütt- oder Massengüter. (Die Fördersumme muss bis zum 31.12.2021 abgerufen worden sein, sonst verfällt sie.)

Es wurde die Frage diskutiert, ob die Pläne der Gemeinde, dort einen Agrarhandel zu etablieren, sinnvoll sind, und ob das Gelände des ehemaligen Zerhusen-Hafens dazu ausreichend dimensioniert ist. Ob also der B-Plan Nr. 109 sinnvoll oder überdimensioniert ist. Der B-Plan Nr. 109 umfasst zusätzliche Flächen im Norden des Hafens, den Bau eines großen Regenrückhaltebeckens, eine Verschwenkung der Hafenstraße und den Bau von 44 Meter hohen Silogebäuden direkt am Hafen.

Der Bedarf für einen Agrarhafen scheint nicht allzu dringend zu sein, wie der Stillstand des ehemaligen Zerhusen-Hafens zeigt. Außerdem haben sich im Umkreis des Hafens in seiner bisherigen langjährigen Existenz keine Futtermittelwerke oder ähnliche „hafenaffine“ Unternehmen dort angesiedelt. Es scheinen daher bislang keine großen Anreize dafür geben zu haben. Ob sich das in Zukunft ändern wird und ob die Öffentliche Hand da glücklicher agieren kann als ein privater Unternehmer, wurde eher skeptisch gesehen. Ob andere Schütt- oder Massengüter dort umgeschlagen werden können, z.B. durch den Kiesabbau in Hunteburg, wurde ebenfalls kontrovers diskutiert und eher skeptisch gesehen.

Eine eindeutige Ablehnung oder Zustimmung zum B-Plan Nr. 109 zeichnete sich in der Versammlung nicht ab. Das individuelle Recht von Betroffenen, gegen den Plan klagen zu können, ist davon aber nicht betroffen. Rechtsanwalt Henning Bahr, der uns vor Gericht vertreten hatte, erklärte, dass ein Normenkontrollverfahren keine politische Entscheidung ersetzen könne. Das eigentliche Gremium, in dem solche Entscheidungen gefällt werden sollten, sei der Gemeinderat. Bei einem Normenkontrollverfahren würde es hauptsächlich darum gehen, ob die Rechte von Betroffenen verletzt worden sind.

In der Versammlung wurde zwar Unmut über den B-Plan Nr. 109 geäußerte, es sagte aber niemand, dass er sich in seinen Rechten so stark verletzt fühlt, dass er eine Klage erwägt. Es wurde darüber diskutiert, ob die IG eine solche Klage finanziell unterstützt, wenn sie dennoch erfolgen würde. Es konnte keine Einigkeit darüber festgestellt werden, daher wird das individuell geklärt werden müssen. Da die Gemeinde Bohmte das Verfahren gegen den B-Plan Nr. 99 verloren hat, werden jetzt unsere aufgewendeten Mittel frei. Es wurde angeregt, die Mittel auf dem Treuhandkonto zu belassen, solange nicht geklärt ist, ob die Gemeinde einen neuen B-Plan für den Containerhafen aufstellt.

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