"alternative Fakten"?

HWL-GmbH verdreht die Wahrheit und nennt das "Faktencheck"

Die Hafen-Wittlager-Land GmbH (HWL-GmbH) plant in Bohmte einen Binnenhafen zu errichten und stützt ihr Vorhaben mit einer bunten Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise im Wittlager Kreisblatt (NOZ).

Das Hafenprojekt ist stark umstritten. Es gibt fachliche und sehr gut begründete Kritik an dem Projekt. Leider sind die Artikel im Kreisblatt nicht wirklich hilfreich, um diese Auseinandersetzung zu klären. Zudem zeigt die HWL-GmbH keine Bereitschaft, unsere Fragen über ihr Projekt zu beantworten. 

Daher sucht der interessierte Bürger nach Informationen und findet die Webseite der HWL-GmbH, deren Titel "Hafen-Bohmte" sich sicherlich nur zufällig an unsere Webseitenadresse "Containerhafen-Bohmte" anlehnt.

Im Menüpunkt "Containerhafen" dieser HWL-Seite befindet sich das Dokument "Faktencheck", mit dem die HWL-GmbH gründliche Aufklärung verspricht:

„... Die häufigsten Irrtümer und konkrete Fakten zu Ihrem Hafen im Wittlager Land... “

Doch die dort vorgestellten Positionen zu "unserem" (?) Hafen können dieses Versprechen nicht halten.

Besonders interessant ist die Seite 8, wo die Frage behandelt wird, ob der Osnabrücker Stadthafen nach Bohmte verlegt wird.

S. 8 des HWL-"Faktenchecks"
S. 8 des HWL-"Faktenchecks"

Die Hafenverlegungs-These ist ein Hauptvorwurf gegen die HWL-Planung. Die Kritiker (wir) sagen, dass sowohl der ursprünglich geplante Container- als auch der jetzt geplante Agrarhafen nur vorgeschoben sind, tatsächlich aber geht es gar nicht um einen eigenständigen Hafen, sondern um die Verlagerung des Osnabrücker Stadthafens. Die HWL-GmbH segelt sozusagen unter falscher Flagge, die Bevölkerung wird über die wahren Ziele und die tatsächlichen Folgen des Projekts im Unklaren gelassen. Das Projekt ist unehrlich und unanständig. So geht man nicht mit der Bevölkerung um (insbesondere, wenn es "unser" Hafen sein soll).

Dazu macht die HWL-GmbH folgende drei Aussagen:

  1. "Der Hafen Bohmte ist als Ergänzung zum bestehenden Hafen Osnabrück zu verstehen. Dieses ist auch vom Fördermittelgeber so vorgesehen.
  2. Es entsteht ein trimodaler kombinierter Verkehr im Wirtschaftsraum Osnabrück.
  3. Ein Hafen mit zwei Standorten. In Osnabrück ist (zukünftig) der Umschlag Straße-Schiene und in Bohmte Straße-Wasser möglich. Es werden keine Unternehmen aus dem Stadthafen nach Bohmte verlegt werden."

Besonders die dritte Aussage ist interessant. Sie besagt, dass in Osnabrück künftig kein Schiffsumschlag mehr stattfinden soll, sondern dass dort Waren nur noch zwischen Zügen (Schiene) und LKW (Straße) umgeschlagen werden sollen. Der Schiffsumschlag soll in Bohmte stattfinden. Das wird dann "Ein Hafen mit zwei Standorten" genannt.

In Zusammenhang mit Aussage Nr. 1 bedeutet das: In Osnabrück soll der Hafen zwar nicht abgerissen, aber von der Schifffahrt gewerblich nicht mehr genutzt werden. Er kann z.B. zu einem Sportboothafen umgerüstet werden. Für die gewerbliche Binnenschifffahrt soll dann der geplante Hafen in Bohmte dienen.

Wie soll denn das bitteschön keine Hafenverlegung sein?

Wenn der Schiffsumschlag von Osnabrück nach Bohmte verlegt werden soll, dann ist das eine faktische Hafenverlegung! Alles andere sind sprachliche Spitzfindigkeiten! Auch wenn der Osnabrücker Stadthafen z.B. als Sportboothafen umgenutzt werden sollte, verlagert sich doch der dortige Warenumschlag - und damit der bisher alleinige Sinn und Zweck des Osnabrücker Hafens - nach Bohmte.

Die Aussage, es würde ein "trimodaler kombinierter Verkehr im Wirtschaftsraum Osnabrück" entstehen, ist sinnfrei. Schon jetzt gibt es vielfältige Möglichkeiten, Waren in der Region Osnabrück mit verschiedenen Verkehrsträgern zu transportieren. Auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser, sogar durch die Luft. Der Hafen in Bohmte würde daran nichts ändern.

Und die Aussage, es würden "keine Unternehmen aus dem Stadthafen nach Bohmte verlegt werden", ist unglaubhaft und eigentlich auch überflüssig für die Beantwortung der Frage. Denn über ihre Standorte entscheiden die Unternehmen selbst, nicht die HWL-GmbH.

Die HWL-GmbH widerspricht sich dabei sogar selbst, denn an anderer Stelle wirbt sie damit, dass sich "haffenaffine Unternehmen" rund um den geplanten Hafen in Bohmte ansiedeln sollen, wofür die Gemeinde Bohmte (zweitgrößte HWL-Gesellschafterin) bereits jetzt schon umfangreiche Gewerbeflächen zur Verfügung stellt.

Wenn also das gewerbliche Hafengeschäft von Osnabrück nach Bohmte wandert, ist es unlogisch und unglaubwürdig, dass die davon abhängigen Betriebe nicht mitwandern.

Außerdem ist das keine Antwort auf die Hafenverlegungs-Frage.

Oder vielleicht doch. Denn es stellt sich die Frage, warum dieser Satz überhaupt erwähnt wird. Die HWL-GmbH hätte sich das doch besser sparen können.

Die Aussage scheint als Beruhigung gedacht zu sein, dass es so schlimm schon nicht werden wird. Was wiederum als indirekte Bestätigung der Hafenverlegungs-These verstanden werden kann.

 

Fazit

Der Vorwurf, bei dem Bohmter Hafenprojekt gehe es eigentlich um die Verlagerung des Osnabrücker Stadthafens nach Bohmte, und die anderen Nutzungen (Container-, Agrarhafen) seien nur vorgeschoben, wird durch den "Faktencheck" der HWL-GmbH nicht entkräftet!

Im Gegenteil:

Die Aussage, der Schiffsumschlag - also Sinn und Zweck des Hafens - werde zukünftig nicht mehr in Osnabrück sondern in Bohmte stattfinden, bestätigt die Verlagerungsthese ziemlich eindeutig.

Das deckt sich übrigens auch mit der Aussage des Osnabrücker Stadtwerke-Vorstands Dr. Rolfes vom August 2020 - also der Osnabrücker Seite der beiden beteiligten Häfen - in dem er die zukünftigen Arbeitsbereiche der beiden Häfen ebenso aufteilt in:

"Warenumschlag Straße/Schiene in Osnabrück sowie der Umschlag Wasserstraße-Straße am Hafen Stirpe-Oelingen bei Bohmte."

Und sie deckt sich auch mit der Aussage in der "Stellungnahme" des ehemaligen Ministerialrats Wolfgang Weber, ebenfalls vom August 2020:

„Der Massengutbereich am Standort ist für die Region Osnabrück von strategischer Bedeutung, da die Abfertigung der großen Schiffseinheiten (GMS/ÜGMS/SV: Abladetiefe 2,80 m) nur durch seine Lage unmittelbar am Mittellandkanal möglich ist. Der Hafenstandort in Osnabrück (Stadthafen) ist hierfür wegen der zu kleinen Schleusenabmessungen in Hollage und in Haste sowie wegen der zu geringen Abladetiefe im Hafenbecken (Tmax=2,20 m) nicht geeignet.“ (Hervorhebung - fett - im Original).

Und ebd.:

„Massenguthafen: wegen der Abladetiefe bis zu 2,80 m auf dem MLK unverzichtbar für die Region Osnabrück“.

Nicht zuletzt wird die Hafenverlegungs-These durch die Niedersächsische Landesregierung bestätigt:

"Das Land Niedersachsen unterstützt die Entwicklung dieses neuen Hafengebietes, da hiermit eine Versorgung der Region Osnabrück über den Hauptkanal auch mit größeren Schiffseinheiten sichergestellt werden kann." (Drucksache 17/7007, S.3)

Es scheint also eine auf vielen Ebenen koordinierte Absprache zur Verlagerung der Hafentätigkeit von Osnabrück nach Bohmte zu geben. Nur auf der untersten Ebene, da soll die Sache - warum auch immer - vor der Bevölkerung verborgen werden.

 

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Untersuchung des "Faktenblatts" der HWL-GmbH
Untersuchung des "Faktenblatts"
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"Faktenblatt" der HWL-GmbH
HWL2019-12-02_Faktenblatt_neu.pdf
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Kommentare: 4
  • #1

    Gerd (Sonntag, 23 Januar 2022 17:00)

    Das kann ich nicht glauben! Die HWL darf nicht lügen, das ist doch eine behörde. Wem soll man denn noch glauben wenn nicht öffentlichen Einrichtungen?

  • #2

    ### (Sonntag, 23 Januar 2022 17:23)

    Mensch Gerd, was bist du naiv! Sogar der Papst lügt.

  • #3

    Bauer (Sonntag, 06 Februar 2022 12:48)

    Zu Gerd möchte ich noch etwas anmerken: Die ehemalige Geschäftsführung der HWL ( Godejohann&Averhage ) haben immer deutlich betont, daß die HWL ein privatrechtliches Unternehmen sei. Deshalb bräuchten sie auch keine Zahlen offen zu legen.
    Sie können tun und lassen, was sie wollen, und sei es den Kaufpreis des Zerhusenhafens erst nach verlorenem Gerichtsverfahren komplett zu zahlen. Soviel zur Glaubwürdigkeit.
    Um die ordnungsrechtlichen Dinge kümmern sich die Gesellschafter ( Kommune und Landkreis ). Das macht die Konstruktion in meinen Augen so "geschmäcklich". Angeblich ist die Gewaltenteilung so ein demokratischer Grundpfeiler, doch hier ist Investor, Planungsbehörde, Planungsaufsicht etc. alles eins.

  • #4

    melrose plant (Sonntag, 20 Februar 2022 09:42)

    wenn mit falschen zahlen foerdermittel bewilligt wurden ist das subvetionsbetrug!
    weiss der foerdermittelgeber davon? wenn nein schreibt ihm das. wenn ja zeigt ih wgen vorteilsgewaehrung an. und die hwl wegen subventionsbetrug.