hilflose Kommune?

Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung zur ersten Änderung des Hafen-B-Plans Nr. 109 am 8. Juni 2022

Die Gemeinde Bohmte hatte die Öffentlichkeit zur „frühzeitigen“ Bürgerinformation zur geplanten Änderung des Hafen- Bebauungsplans geladen. Die Runde vor Ort leitete Lutz Birkemeyer, Erster Gemeinderat der Gemeinde Bohmte, per Video zugeschaltet war der zuständige Planer, Herr Moos (?) vom Planungsbüro Grote aus Papenburg. Die Öffentlichkeit bestand aus 30 - 40 Personen, die – das konnte man schnell merken – das Projekt deutlich kritisch sahen. Genau genommen gab es keine einzige Zustimmung aus der Versammlung, dafür aber teilweise sehr, sehr heftige Kritik.

Es gehe, so Birkemeyer, darum, dass auf der unten rot umrandeten Hafen-Teilfläche bislang nur Schüttgüter umgeschlagen werden dürfen. Das solle jetzt geändert werden, sodass auch Container umgeladen werden dürfen. Gebäudehöhen, Lärmmengen etc. sollen aber bestehen bleiben. In dieser Sitzung gehe es also nicht um Grundsatzfragen zum Hafen, versuchte er die Versammlung auf Kurs zu bringen, sondern nur um diese eine Änderung.

Woran sich die Versammlung aber nicht hielt.

Es gab grundsätzliche Kritik an den geplanten Gebäudehöhen (44 m), an der Lärmbelastung (70/55 dB/A bzw. 68/53 dB/A [tags/nachts]), den Kosten, vor allem aber an der Verkehrsführung.

Viele brachten vor, dass die Verkehrssituation auf der B51 schon jetzt unerträglich sei, was gleichermaßen Straßen als auch Anlieger überfordere. Seit dem Ausbau der B51 Richtung Osnabrück habe sich das Verkehrsaufkommen sowohl auf der B51 als auch der B65 erheblich gesteigert. Der Bau des Hafens würde das Problem noch vergrößern, wobei die geplante Maßnahme (Ampelanlage) das Problem nicht lösen, sondern eher verstärken würde. Als Folge würden Schleichwegnutzungen die Anwohner nerven.

Herr Birkemeyer referierte, dass die jetzt geplante „komfortable Zufahrt“ an der B51 Schleichwege überflüssig machen würde, dass die Gemeinde leider keinen Einfluss auf Bundesstraßen habe, aber eine Verkehrszählung geplant sei, damit die Gemeinde Zahlen hätte, mit denen sie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen (welche, blieb unklar) bei den Straßenbaubehörden einfordern könne.

Die Versammlung rief die Gemeinde dazu auf, nicht auf die Verkehrszählung zu warten, sondern das Verkehrskonzept zu überarbeiten, bevor der B-Plan geändert wird. Würde man den Hafen mit dem jetzt bestehenden Verkehrskonzept bauen, würde man Fakten schaffen und ein Verkehrskollaps verursachen, statt einen „Klimaschutzhafen“ zu bauen.

Beim Thema Lärm referierte der Planer, Herr Moos, dass Untersuchungen gezeigt hätten, dass der Umschlag von Containern nicht mehr Lärm verursachen würde als der von Massen- oder Schüttgütern. Daher könnten die im B-Plan festgeschriebenen Werte bestehen bleiben. Diese ergeben sich aus den gesetzlich erlaubten Maximalwerten, die bei den jeweiligen Anwohnern ankommen dürfen „... anders kann man es nicht anpacken“. Wenn dann die Anwohner das Gefühl hätten, dass die Lärmmengen im tatsächlichen Betrieb zu hoch seien, müssten sie sich beschweren und das Ordnungsamt mit Messungen beauftragen.

In der Versammlung wurde die Aussage korrigiert. Natürlich darf die Gemeinde auch Lärmmengen vorschreiben, die das Maximum nicht ausreizen. Woraufhin der Vertreter der Gemeinde, Herr Birkemeyer, fragte, was denn dann noch „Sinn der Bauleitplanung“ wäre.

Diese Frage lässt einen tiefen Blick in die Ideen- und Gedankenwelt der Hafenplaner und -befürworter zu. Die Planung orientiert sich nicht an den Bedürfnissen der Bürger, sondern den Interessen der Gewerbebetriebe. Denen soll alles erlaubt sein, was nicht gesetzlich verboten ist. Das ist nicht wirklich bürgerfreundlich.

Die Versammlung rief die Gemeinde dazu auf, die Möglichkeit der Planänderung zu nutzen, um der neuen Nutzung entsprechende geringere Lärmkontingente festzusetzen.

Die Kosten, die das Projekt verursacht, sind der Gemeinde nicht bekannt, Herr Birkemeyer verwies auf die HWL-GmbH, die diese Frage beantworten müsse. Die Gemeindeverwaltung würde lediglich die Anforderungen aus der Politik umsetzen, Untersuchungen zu deren Wirtschaftlichkeit wäre nicht ihre Aufgabe.

Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Bohmte mit 37,5% an der HWL-GmbH beteiligt ist, ist das erstaunlich. Aus den Gesamtkosten ergeben sich Pachthöhen und Amortisationszeiten für das Projekt, was von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit ist.

Das Fehlen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde kritisiert, immerhin gehe es um Steuergelder, deren Verwendung sinnvoll, angemessen und nachvollziehbar sein soll.

Ebenfalls kritisiert wurde, dass mit der jetzt geplanten Änderung eine zusätzliche Nutzung der Flächen für Containerumschlag geplant werde, ohne die bisherigen Nutzungen auszuschließen oder zu reduzieren. Vor dem Hintergrund, dass die HWL-GmbH ursprünglich sogar einen eigenständigen Containerhafen bauen wollte und dafür ein erhebliches Containeraufkommen prognostizierte (50.000 – 70.000 Container pro Jahr), sollte das Füllen der jetzt vorgesehenen Teilflächen mit Containern eigentlich kein Problem darstellen.

Die Versammlung rief die Gemeinde dazu auf, nur eine ausschließliche Container-Nutzung für die Flächen zuzulassen und das mit einer deutlichen Reduktion der Lärmkontingente hauptsächlich während der Nacht zu verbinden.

Herr Birkemeyer „nahm die Kritik zur Kenntnis“, beteuerte aber mehrmals, dass die Gemeindeverwaltung nur das ausführe, was der Rat beschließe. Er könne die Bedenken der Anlieger verstehen, aber für viele der angesprochenen Fragen sei er nicht zuständig, sondern der Landkreis im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren. Der Gemeinde seien leider die Hände gebunden.

Womit er sich der verärgerten Kritik aussetzte, das die Gemeinde Bohmte offensichtlich insgesamt wohl ziemlich „hilflos“ sei.

 

Kurzes Fazit: Es wurde deutlich, dass es in der Bevölkerung starke und sehr grundsätzliche Kritik an dem Hafenprojekt gibt. Es wurde aber auch klar, dass vonseiten der Gemeinde keine Bereitschaft zu erkennen ist, sich auf die Kritik einzulassen. Das war ein mit minimalem Aufwand durchgeführter Pflichttermin, ohne Bürgermeisterin, ohne Vertreter der HWL-GmbH, ohne zukünftige Betreiber. Womit die Gemeine lediglich den Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht hat. Mehr nicht. Ob daraus auch eine tatsächliche Beteiligung wird, ist sehr fraglich.

Jetzt ist die Gemeinde am Zug, die geäußerte Kritik zu bearbeiten. Man darf gespannt sein, was daraus wird.

 

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Kommentare: 5
  • #1

    nice (Montag, 13 Juni 2022 18:24)

    das war eine alibi veranstaltung
    wenn die das wirklich ernst nehmen müssten sie ihr projekt auf denprüfstand stellen
    machen die aber nichtnur in bohmte nicht
    das ist fast überall so
    und hinterher wiil es keiner gewesensein

  • #2

    NN (Dienstag, 14 Juni 2022 16:47)

    Unfassbar, zumal der Einwand zur Verkehrsproblematik bereits 2018 von der Niedersächsichen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Osnabrück selbst erhoben wurde - und das schriftlich im Rahmen der Abwägungsvorschläge nach öffentlicher Auslegung zum Bebauungsplan Nr.109 (S.18f.). Die Planer nehmen den Verkehrskollaps also wissentlich in Kauf, um die Kostenübernahme für die notwendigen Änderungen der Verkehrsinfrastruktur zu umgehen bzw. aufzuweichen. Ausbaden müssen diesen "Plan" zu einem diskriminierungsfreien Hafen allerdings insb. die Anwohner und Pendler. Also Realsatire - leider.

  • #3

    oha (Dienstag, 21 Juni 2022 10:34)

    Das ist ja toll - als Fahrradfahrer darf man ja gespant sein, ob es dann überhaupt noch eine Möglichkeit gibt, den Kreisel Leckermühle schadlos zu passieren. Das ist ja jetzt schon für Erwachsene grenzwertig - für Kinder lebensgefährlich.
    Und wie sieht es denn unnmittelbar am Kanal aus? Kann man dort dann entlang fahren oder bleibt das Sperrgebiet, damit die 50.000 bis 70.000 Container "diskriminierungsfrei" umgeschlagen werden könn(t)en?

  • #4

    olli (Samstag, 16 Juli 2022 16:40)

    Die Kommune plant den Hafen nicht für die Bürger - sie plant für die Unternehmen. Zuerst kommt das Fressen ... So war das, so ist das, so wird es immer sein, wenn wir uns dagegen nicht wehren.

  • #5

    Vogel (Freitag, 05 August 2022 10:34)

    Euer Hafen ist ein schönes Beispiel dafür, dass es zwar eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit gibt, die aber von den Behörden systematisch ausgehebelt wird. Die Pläne stehen, dass es Proteste dagegen gibt, interessiert keine Sau.
    Leider ist das die Regel und leider folgen auch die Gerichte in den meisten Fällen dieser Linie. Das hebelt den Rechtsstaat aus. Nur ganz selten gibt es Ausnahmen (https://taz.de/Landwirt-kaempft-gegen-Enteignung/!5867771/). Doch da wird kurzerhand nachgebessert. Und dann weitergemacht.