Kurzer Bericht mit kurzer Analyse der Bohmter Ratssitzung vom 12.12.2019
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Containerhafen-Teil des Bohmter Hafenprojekts vorerst gestoppt hat (Bebauungsplan Nr. 99), steht nun die Frage nach dem zweiten Teil, dem ehemaligen Zerhusen-Hafen in Leckermühle an (B-Plan Nr. 109). Die HWL-GmbH hat öffentlich zwar noch keine konkreten Pläne vorgestellt, allerdings verkündet, dass die vorhandenen Gebäude und Anlagen komplett abgerissen und neu errichtet werden sollen, und dass ein Agrargroßhandel dort einziehen solle. Außerdem übt sie mit der Argumentation, dass Fördermittel verfallen können und finanzielle Risiken für die Gemeinde entstehen, Druck auf den Bohmter Gemeinderat aus. [1]
Für die Ratssitzung am 12. Dezember war dazu extra ein Tagesordnungspunkt eingefügt worden: TOP 6 Absichtserklärung zum Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet -Futtermittel- und Schüttguthafen“. Mit einer Absichtserklärung solle der Rat der Gemeinde Bohmte klarstellen, dass die Gemeinde an den Hafenausbauplänen festhält, auch wenn der inzwischen vor Gericht angegriffene B-Plan Nr. 109 ebenfalls scheitert. In dem Fall soll eine korrigierte Neufassung des Bebauungsplanes ins Rennen geschickt werden.
In der Ratssitzung wurden folgende Positionen vertreten:
Die Grünen betonten, sie „wollen es grün“ und den ländlichen Charakter der Gemeinde erhalten. Daher sprachen sie sich gegen einen großen Containerhafen aus. Einen kleineren Hafen für Schütt- und Massengüter könnten sie sich an dem Standort vorstellen, wenn er in übersichtlichen Dimensionen bleibt. In dem Zusammenhang könnten auch Container im kleinen Rahmen umgeladen werden. Die Grünen würden einem Ausbau des bestehenden Hafens zustimmen, seien aber strikt gegen eine Verlagerung des Osnabrücker Stadthafens nach Bohmte. Das häufig vorgebrachte Argument, Arbeitsplätze schaffen zu müssen, würde nicht zählen, weil in der Umgebung Vollbeschäftigung herrsche.
Die SPD zeigte Verständnis für die Absichtserklärung, denn vor dem Hintergrund des laufenden Gerichtsverfahrens gegen den B-Plan Nr. 109 und kommender Kommunalwahlen wollten die Hafenbeteiligten wissen, ob die Gemeinde noch hinter der Planung stehe. Allerdings sei das Kostenrisiko, das die Gemeinde mit dem Hafenprojekt eingeht, nicht zu unterschätzen. Immerhin handele es sich bei dem Gemeindeanteil um ca. 4 Mio. €, falls die Fördermittel nicht fließen sollten. Die Fördermittel würden verfallen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden. Die Einhaltung der Fristen sei aber problematisch, weil der Betrieb von Antennenanlagen auf dem Hafengebäude an langfristige Verträge gebunden sei und die europaweite Ausschreibung des Abrisses Zeit beanspruche. Die SPD habe den Fraktionszwang zu diesem Thema aufgehoben, aber jeder müsse sich darüber klar sein, bei geplanten 5 Hektar Betriebsfläche werde das kein „Häfchen“ mehr sein wie bisher, sondern ein echtes Industriegebiet.
Die Linke zeigte sich sehr unzufrieden mit der bisherigen Arbeit der HWL-GmbH und deren Kommunikation. Sie positionierte sich entschieden gegen einen Containerhafen, könne sich aber eine vernünftige Weiterentwicklung des Massenguthafens vorstellen. Falls die Fördermittel dafür ausfallen, wäre das allerdings eine hohe finanzielle Belastung für die Gemeinde. Daher solle man so schnell wie möglich mit den erforderlichen Arbeiten beginnen.
Auch die CDU plädierte für den Ausbau des Massenguthafens. Aber nicht so klein, sondern als großes Projekt, das nicht nur für die Gemeinde, sondern für die ganze Region von Bedeutung sein soll. Der Mittellandkanal biete großes Potential, was durch einen großen Hafen ausgenutzt werden könne. Die finanziellen Risiken seien überschaubar, weil es einen vielversprechenden Ausblick auf „deutliche Einnahmen“ durch Pächter / Betreiber gebe, die „lieber morgen als übermorgen die Arbeit aufnehmen wollen“. Es sei allerdings klar, dass sich ein solcher Hafen nicht über 5 Jahre finanziere, sondern eine langfristige Finanzplanung erfordere. Aufgrund der Fristen für die Fördermittel solle schnellstmöglich mit den Arbeiten angefangen werden. Die Kritik an der Kommunikation der HWL-GmbH sei legitim und werde von der CDU sehr ernst genommen, die Öffentlichkeitsarbeit müsse noch intensiver betrieben werden, als es bisher gemacht worden ist, denn Bürgerbeteiligung sei wichtig.
Bürgermeisterin Strothmann stellte klar, dass bis zum 30.10.2021 – bzw. 30.06.2022 falls eine Verlängerung gewährt würde – folgende Arbeiten am Hafen bearbeitet worden sein müssten:
- Abriss der Altanlagen,
- Bau einer Uferladestraße mit Schwerlastfläche, Futtermittellager und Schüttgutfläche,
- Anbindung der neuen Anlage über die Hafenstraße an die B51.
Die Maßnahmen seien innerhalb der Frist zwar machbar, man dürfe aber jetzt keine mehr Zeit verlieren.
Der Gemeinderat stimmte der Absichtserklärung mit großer Mehrheit zu (2 Gegenstimmen aus der SPD, 4 Enthaltungen).
Und was heißt das jetzt?
Schaut man sich die Diskussion an, fallen einige Aspekte auf: Nachdem die SPD die Hoffnung auf einen Erfolg des Containerhafens aufgegeben hat, ist sie auch beim Massenguthafen skeptisch geworden. Was verständlich ist, denn weil sich die vollmundigen Versprechungen der HWL-GmbH zum Containerhafen in Luft aufgelöst haben, geraten die ebenso vollmundigen Versprechungen zum Massenguthafen zumindest in ein fragwürdiges Licht.
Erstaunlich ist aber nicht die Skepsis der SPD, sondern die mangelnde Skepsis der anderen Parteien. Die HWL-GmbH hatte eine goldene Zukunft für einen Containerhafen heraufbeschworen, ohne diese Zuversicht fachlich untermauert oder überhaupt jemals hinreichend ernsthaft untersucht zu haben. Erst das von Bürgern beauftragte Gutachten aus Münster analysierte das Projekt mit der notwendigen Sachkunde und mit dem Ergebnis, dass sich ein Containerhafen an dem Standort nicht lohnt. Die daraufhin von der HWL-GmbH dagegen gesetzte Stellungnahme eines Osnabrücker Hochschullehrers stellte sich als haarsträubend unsachliche Lobbyismus-Aktion heraus. Rechnet man die „grottenschlechte“ Öffentlichkeitsarbeit der HWL-GmbH hinzu, hat sie sich eigentlich komplett disqualifiziert für den Job.
Und dann gibt es noch die Theorie, die HWL-GmbH werde durch die Stadtwerke Osnabrück AG quasi fremdgesteuert, die einen Ersatzstandort für ihren Stadthafen sucht. Der Vorwurf wurde zwar lautstark dementiert, aber nicht widerlegt. Im Gegenteil, es gibt nach wie vor eine Menge starker Indizien, die dafür sprechen.[2]
Nachdem die Containerhafen-Strategie (vorerst) gescheitert ist, scheint sie sich jetzt auf den ehemaligen Zerhusen-Hafen zu verlagern. Schon wieder gibt es Einmischung von Außen, schon wieder wird Druck ausgeübt, schon wieder wird ein total überraschendes Objekt der Begierde ohne jegliche Prüfung aus dem Hut gezaubert, nur dass es diesmal nicht „Container“, sondern „Agrarhandel“ heißt.[3]
Das alles sind ziemlich gute Gründe, um eine gesunde Skepsis gegenüber der HWL-GmbH zu entwickeln.
Dass diese Skepsis bei einigen Parteien ausbleibt, mag darin begründet liegen, dass man sich in eine ärgerliche Situation hineinmanövriert hat: Für den nicht unumstrittenen Kauf des ehemaligen Zerhusen-Hafens sind 2016 ca. 5,2 Mio. € bezahlt worden.[4] Genau 5,378 Mio. € beträgt die versprochene Fördersumme des Landes Niedersachsen. Mit der Förderung würde man daher quasi +/- Null aus der Sache herauskommen. Die Fördermittel sind also ein Neutralisierungsmittel, mit dem die Kosten getilgt werden können, die durch den Kauf entstanden sind. Dass damit weitere Investitionen verknüpft sind, wird leicht verdrängt, denn im Vordergrund winkt die Chance, die damalige Scharte auswetzen zu können. Es fällt schwer, dieser Versuchung zu widerstehen.
Trotzdem ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Ist es wirklich sinnvoll, einen inaktiven Hafenstandort komplett ab- und wieder neu aufzubauen, obwohl es reichlich aktive Häfen am Mittellandkanal gibt?
Der Kanal bietet ein großes Potenzial, wie die CDU richtig anmerkt. Sie verschweigt aber, dass es bereits viele Einrichtungen gibt, die dieses Potenzial nutzen. Zwischen Recke und Hille am Mittellandkanal ist die Hafendichte enorm, durchschnittlich ein Hafen pro 6,3 Kanalkilometer. Der Hafen in Bad Essen-Wehrendorf ist nur 5 km vom Hafenstandort in Leckermühle entfernt, dort gäbe es auch die Möglichkeit, die Wittlager Kreisbahn einzubeziehen, also einen wirklich trimodalen Hafenstandort zu etablieren. Die vier Häfen der Stadt Bramsche sind 14 - 25 km entfernt, teilweise ebenfalls mit Bahnanschluss (Achmer) und / oder mit Autobahnanbindungen. Es herrscht hier wahrlich kein Mangel an Häfen.
Der in der Ratssitzung geleistete Treueschwur bringt dem Schiffstransport nur wenige Kilometer. Aber für die HWL-GmbH ist er existenziell. Und für die Stadtwerke Osnabrück AG ausgesprochen nützlich.
Es erscheint daher sehr dringend geraten, nicht ein weiteres Mal in die gleiche Falle zu tappen. Diesmal müssen sachlich qualifizierte und neutrale (!) Gutachten erstellt werden, bevor man sich festlegt. Diesmal müssen alle Karten auf den Tisch! Und statt wohlfeiler Beteuerungen muss es eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit geben!
Vor allem muss die Erwartung „deutlicher Einnahmen“ hinterfragt werden. Denn die wirtschaftliche Lage anderer Häfen am Mittellandkanal zeigt sich in Wirklichkeit überhaupt nicht rosig: Der Hafen in Minden macht pro Jahr einen Verlust von ca. 1 Mio. € und gleicht die Summe durch Beteiligungen an anderen Firmen aus (z.B. Westfalen Weser Energie GmbH & Co KG). Die Städtischen Häfen Hannover haben 2017 im Hafenbetrieb einen Verlust von 735.500 € ausgewiesen, der durch Gewinne im Immobilienmanagement ausgeglichen wird. Und der Hafen in Braunschweig dient ganz offiziell nicht, um Gewinne zu erwirtschaften, sondern ist Teil der Wirtschaftsförderung – also Subventionierung der lokalen Industrie.
Es mag paradox klingen, aber es ist genau anders herum, wie es in der Ratssitzung dargestellt wurde:
Nicht wenn die Fördermittel ausfallen, wäre das eine hohe finanzielle Belastung für die Gemeinde, sondern im Gegenteil, wenn die Förderung kommt, müssen auch Investitionen folgen. Und eine dauerhafte Finanzierung des Projekts. Denn ob tatsächlich „deutliche Einnahmen“ folgen, ist zumindest unsicher, wahrscheinlich aber unwahrscheinlich.
Unser Appell: Trotz, oder gerade wegen den Subventionen das „dicke Ende“ nicht vergessen!
[1] E-Mail von HWL-GmbH-Mitgeschäftsführer Siegfried Averhage vom 10.12. 2019 (mit Absenderadresse der Wirtschaftsförderung des Landkreises und von einem Landkreis-Mitarbeiter bearbeitet).
- Die Machbarkeitsstudie 2008 der Stadtwerke Osnabrück AG,
- die geplante Installation der Stadtwerke-Tochter EHB-GmbH als geplante Betreiberin oder Vermieterin des Bohmter Hafens,
- die intensive Berücksichtigung der Stadtwerke AG in der Bauleitplanung,
- das seltsame Motto: Ein Hafen – zwei Standorte,
- …
- Die HWL-GmbH hatte den damals bestehenden Zerhusen-Agrarhafen im Januar 2016 nach einem verlorenen Gerichtsverfahren aufgekauft und stillgelegt, aber keinerlei Interesse an der Fortführung des Agrarhandels gezeigt. Sie hat weder die Lizenz zum Futtermittelumschlag der Fa. Zerhusen noch deren Kundenstamm übernommen, noch sonstige Arbeiten in dem Sinne unternommen. Im Gegenteil, sie hat den Hafenkran abbauen lassen, sodass dort überhaupt keinerlei Warenumschlag mehr möglich ist.
- Die HWL-GmbH hat in einer Umfrage vom August 2016, als sie mögliche Nutzer für diesen aufgekauften Agrarhafen suchte, nicht nach Agrarprodukten gefragt, sondern sämtliche Nutzungsmöglichkeiten offen gehalten, also auch einen Verlust des Agrarhandels an dem Standort in Kauf genommen.
- Sie beruft sich bei der Standortwahl auf eine Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Osnabrück AG (2008), in der eine Sicherung oder gar Förderung des Agrarhandels mit keinem einzigen Wort erwähnt wird.
- Seit der Stilllegung des Zerhusen-Agrarhafens vor inzwischen fast vier Jahren hat sich keine Notwendigkeit eines Agrarhafens an der Stelle gezeigt, andere Standorte konnten die Lücke offenbar problemlos ausgleichen. Weder ist die von der HWL-GmbH dargestellt Dringlichkeit erkennbar, noch gibt es überhaupt Anzeichen nach einem Bedarf.
- Nach einem Vortrag von Stadtwerke-Mitarbeiter Dipl. Ing. Jürgen Werner vom 4.12.2013 vor der IHK Oldenburg soll die Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft Region Osnabrück mbH (EHB-GmbH), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Osnabrück AG, als zwischengeschaltete Vermieterin oder Betreiberin eingesetzt werden. Die Stadtwerke AG hat aber überhaupt keine Anknüpfungspunkte zum Agrarhandel.
[4] Zerhusen hatte sich den Hafenplänen der HWL-GmbH entgegen gestellt und vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück einen Prozess um Fördermittel gewonnen. Mit dem Kauf hat die HWL-GmbH die Verpflichtung geknüpft, seine Klage zurückzuziehen. Für den Kauf waren anscheinend weniger wirtschaftliche als strategische Gründe ausschlaggebend.
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