Bebauungsplan - vierter Versuch

Bericht der Bauausschusssitzung am 2.12.21

Der Ausschuss für Bauen und Planen der Gemeinde Bohmte traf sich zu seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl. Thema war u.a. die Planung des Bohmter Hafenprojekts.

Im Juni 2020 hatte der Bauausschuss beschlossen, nach den Bebauungsplänen Nr. 99 und Nr. 109 einen dritten Bebauungsplan für den Bohmter Hafen aufzustellen (Nr. 116).

Angeblich war eine erneute Planung notwendig geworden, weil im Plan Nr. 109 auf dem Hafengelände kein Containerumschlag zugelassen worden war, was nach der Ratsentscheidung vom März 2021 nun aber doch erfolgen soll. Weil der Umschlag von Containern im B-Plan Nr. 109 ausdrücklich untersagt worden war - so die damalige Begründung - sei ein neuer Plan notwendig.

Schon damals hatten wir uns über diesen Schritt gewundert, denn eigentlich hätte für den Containerumschlag eine Änderung des B-Plans vollkommen ausgereicht. Wir hatten vermutet, dass vielmehr die Furcht vor einem gerichtlichen Scheitern des B-Plans Nr. 109 dahinter steckte.

Diese Vermutung bestätigte sich heute.

Der B-Plan Nr. 109 war vor Gericht dann doch nicht gescheitert. Das OVG in Lüneburg hatte entschieden, dass der Plan in Kraft bleiben darf. Worauf die Gemeinde Bohmte in Form ihres Bauausschusses heute entschied, doch lieber keinen neuen B-Plan aufzustellen, sondern stattdessen die 1. Änderung des B-Plans Nr. 109 beschloss. Als Argumente dafür wurden vorgebracht, dass der B-Plan Nr. 109 "bauleitplanerische Grundlage" bleiben und an die neue Planung angepasst werden soll, weil die "gleiche Gebietskulisse" umfasst werde.

Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 109 und 116
Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 109 und 116

Doch "gleiche Gebietskulissen" hatten die Pläne Nr. 109 und Nr. 116 auch schon. Damals war das kein Hinderungsgrund für eine Neuplanung. Heute schon.

Es drängt sich der Schluss auf, dass sich die Gemeinde das Verfahren einer Neuaufstellung mit Bürgerbeteiligung und Klagerecht sparen und stattdessen den Weg abkürzen will.

Lars Büttner (Linke) fragte noch nach, ob die Gemeinde ein neues Lärmgutachten in Auftrag geben wolle, weil der Umschlag von Containern andere Geräusche verursache als Schüttgut. Außerdem wolle er wissen, was denn nun konkret geplant sei, es seien leider nur sehr spärliche Informationen über die konkrete Planung zu bekommen, z.B. über Höhe und Anzahl der Silogebäude. Das müsse man aber vorher wissen, um über die Planung entscheiden zu können.

Lutz Birkemeyer (Gemeinde Bohmte) bestätigte, dass ein Lärmgutachten eingeholt werden solle und schlug vor, die HWL-Geschäftsführerin, Frau Schlüter, zu einem Informationsgespräch einzuladen. Anzahl und Höhe der geplanten Bauten würden aber erst in der konkreten Ausführungsplanung deutlich, in dem jetzigen Planungsstadium gehe es lediglich darum, Grenzen der Planung festzsetzen.

Mit 7 Bestätigungen und 2 Enthaltungen wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Auch wir hatten Frau Schlüter mehrfach gebeten, uns die HWL-Pläne zu erklären. Leider reagiert sie nicht darauf. Daher sind wir sehr gespannt, was sie dem Gemeinderat erzählen wird.

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