Antwort aus Hannover

Die niedersächsischen Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung nach dem Containerhafen in Bohmte gefragt.

Die Landesregierung hat nun geantwortet (Drucksache 18/01663).

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Antwort der Landesregierung Drucksache 18/01663
Anfrage der Grünen und Antwort der Landesregierung zum geplanten Containerhafen in Bohmte
Drucksache18-01663AnfrageContainerhafenN
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Bzw. sie hat nicht geantwortet. Denn die Antwort reiht sich ein in die Liste von ausweichenden, unverständlich formulierten, einseitigen und fehlerhaften Texten, die wir bislang von staatlichen Stellen bekommen haben (z.B. hier oder hier).

In diesem Fall ist sie zudem auch noch ausgesprochen widersprüchlich.

Denn einerseits legt die Landesregierung erheblichen Wert auf die Trennung des Bohmter Hafenprojekts in einen „Containerhafen“ und einen „Massenguthafen“, wobei sie sich nur für den Massenguthafen, nicht den Containerhafen verantwortlich fühlt, andererseits stimmt sie dem Containerhafen-Projekt aber ausdrücklich zu, hat es sogar mit initiiert: „... Die Landesregierung hat bereits 2011 und 2013 im Rahmen des Förderverfahrens positiv Stellung zum KV-Standort Bohmte gegenüber der Bewilligungsstelle genommen. Diese Stellungnahmen bezogen sich seinerzeit auf die Standortwahl ...“.

Das bedeutet, die strukturellen Mängel des Standortes für den Containerverkehr (KV) sind von der Landesregierung schon damals nicht oder nicht ausreichend beachtet worden. Denn auch damals waren die Brücken über den Kanälen so hoch – oder so niedrig –, dass ein wirtschaftlicher Containerverkehr an dem Standort nicht möglich ist. Und schon damals gab es das PLANCO-Gutachten, auf das sich die Grünen beziehen, und in dem der Möglichkeit eines wirtschaftlichen Containertransports zwischen dem geplanten Standort und den ZARA-Häfen widersprochen wird.

(Mehr zur Trennung des Bohmter Hafenprojekts in "Container-" und "Massenguthafen")

Die niedersächsische Landesregierung distanziert sich also irgendwie vom Containerhafen, gleichzeitig unterstützt sie ihn. Zwar nicht direkt finanziell, indirekt aber sehr wohl, indem sie einen Massenguthafen in direkter Nachbarschaft zum Containerhafen fördert und damit den Hafenstandort stärkt. „ … Damit soll es künftig erleichtert werden, u. a. auch Transporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die heute über weite Strecken noch auf der Straße stattfinden, auf den CO2-armen Verkehrsträger Wasserstraße zu verlagern. …“

Was sie dabei unterschlägt: Dieser Massenguthafen war bis zum Aufkauf durch die Hafen-Wittlager-Land-GmbH (HWL-GmbH) ein privat betriebener Agrarhafen (Kanalumschlag J. Zerhusen GmbH). Nachdem die Gemeinde Bohmte und der Landkreis Osnabrück auf diesen privaten Hafenbetreiber Druck ausgeübt hatten, verkaufte dieser sein Hafengelände Anfang 2016 an die HWL-GmbH (ein kommunaler Wirtschaftsbetrieb, dessen Gründung von der niedersächsischen Landesregierung genehmigt worden war), worauf diese den Hafen stilllegte. Dass Transporte von Agrarprodukten nun „auf der Straße stattfinden“ müssen, ist eine direkte Folge dieses Aufkaufs und damit staatlichen Handelns. Die Landesregierung brüstet sich also, Lösungen von Problemen anzubieten, die sie selbst verschuldet hat.

Der Aufkauf des privaten Hafens an dem Standort zeigt auch, dass die nach dem Kommunalverfassungsgesetz notwendige Prüfung der Gründung der HWL-GmbH als kommunaler Wirtschaftsbetrieb durch das Niedersächsische Innenministerium fehlerhaft war. Laut Antwort der Landesregierung wurde bei der dazu notwendigen Anzeige durch den Landkreis Osnabrück eine „entsprechende Konkurrenzsituation … nicht dargestellt“, obwohl der private Hafenbetreiber "Kanalumschlag Bohmte J. Zerhusen GmbH" dort seit den 1950er Jahren ansässig war und seinem Hafengeschäft nachging – die neu zu gründende HWL-GmbH also eine reale Konkurrenzsituation zu dem existierenden Hafen darstellen würde. Noch schlimmer: Die Gründung der HWL-GmbH war sogar eine direkte Folge der Konkurrenzsituation vor Ort, weil sich dieser private Betreiber den regionalen / kommunalen Hafenausbauplänen in den Weg gestellt hatte. Diese Konkurrenz mündete in einen Rechtsstreit, der von der Fa. Zerhusen gewonnen worden war. Ein schaler Sieg, denn gut ein Jahr später gab die Fa. Zerhusen den Standort auf.

Die in der Landesregierungsantwort erwähnte Subsidiaritätsklausel, nach der wirtschaftliches Handeln staatlicher Einrichtungen gegenüber privaten nachrangig ist, wurde also sehr wohl und sehr deutlich missachtet. Der Hinweis, dass kommunale Hafenbetriebe gängige Praxis seien, macht das eher noch schlimmer. Der Hinweis, dass der Landesregierung kein Hinweis darauf vorliege, dass der private Betreiber 1,6 Mio. € „billiger“ sei, wird durch das Urteil 1 A 9/14 Verwaltungsgericht Osnabrück vom 23.09.2014 entkräftet, dort sind alle Zahlen veröffentlicht.

 

Die Antwort auf die Frage nach der N-Bank-Förderung ist zwar formal richtig, aber inhaltlich falsch. Wie eingangs dargestellt wurde, teilt sich das Bohmter Hafenprojekt in zwei Teile auf: einen Container- und einen Massenguthafen. Beide Teile werden von der Landesregierung unterstützt, aber nur eins finanziell: Der Massenguthafen. Und zwar durch das Programm zur Förderung CO2-armer Verkehrsträger. Wir hatten  bereits mehrfach dargestellt, dass die Intention dieses Programms missachtet wird, weil der Massenguthafen in Bohmte den bisherigen Massenguthafen in Osnabrück ersetzen soll. Hauptnutzer in Osnabrück ist das Stahlwerk Georgsmarienhütte, das dort Stahlschrott per Schiff bezieht und per Eisenbahn nach GMHütte weitertransportiert. Da in Bohmte kein Eisenbahnanschluss geplant ist, werden diese Transporte in Zukunft per LKW erfolgen müssen, was eine Erhöhung statt Minderung des CO2-Ausstoßes zur Folge hat.

 

Fazit: Die Regierungsantwort ist inakzeptabel. Wir raten der Opposition im Landtag, am Ball zu bleiben.

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